Teilzeit als Facharzt wird immer häufiger gewählt, sei es aus familiären Gründen, zur Vermeidung von Burnout oder zur Kombination mit einer Lehrtätigkeit. Das Facharzteinkommen sinkt proportional, aber der Schutz durch das Versorgungswerk und mögliche Versicherungslücken müssen angepasst werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Fachärzte in Teilzeit haben Anspruch auf Tarifgehalt anteilig nach Stellenumfang, gesichert durch TV-Ärzte
- Die Weiterbildungsbefugnis und Facharztanerkennung sind durch Teilzeit nicht gefährdet
- Versicherungsschutz muss an das reduzierte Einkommen angepasst werden
Teilzeit als Arzt in der Phase Facharzt
Ein Facharzt mit einer 75-Prozent-Stelle verdient nach TV-Ärzte 2025 in der Regel zwischen 5.500 und 7.500 Euro brutto monatlich, je nach Karrierestufe und Fachrichtung. Die Beiträge zum Versorgungswerk werden anteilig auf Basis des tatsächlichen Einkommens berechnet. Wer in Teilzeit arbeitet, baut weniger Rentenanwartschaft auf, was bei der langfristigen Altersvorsorgeplanung berücksichtigt werden muss.
Die Leitungsfunktionen als Facharzt, also Oberarztvertreter oder Funktionsoberarzt, sind oft an Vollzeitstellen geknüpft. Wer Teilzeit wählt, nimmt möglicherweise eine langsamere Karriereentwicklung in Kauf. In einigen Fachgebieten wie der Radiologie oder Pathologie ist Teilzeit inzwischen ohne Karrierenachteile möglich. In operativen Fächern wie der Chirurgie ist die Akzeptanz noch geringer.
Steuerlich kann Teilzeit in bestimmten Konstellationen vorteilhaft sein: Wenn beide Partner arbeiten und der Grenzsteuersatz gesenkt wird, können gemeinsam mehr Netto vom Brutto bleiben als bei einer Vollzeitstelle.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Wer in Teilzeit wechselt, sollte gleichzeitig die Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen. Die versicherte BU-Rente sollte weiterhin dem tatsächlichen Nettoeinkommen entsprechen, nicht dem Vollzeiteinkommen. Ärzteversichert bietet Fachärzten in Teilzeit eine kostenneutrale Überprüfung bestehender Policen an und zeigt auf, wo Anpassungen sinnvoll sind.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Vernachlässigen der schriftlichen Vertragsanpassung. Eine mündliche Absprache für Teilzeit ist im Streitfall nichts wert. Der schriftliche Änderungsvertrag sollte alle relevanten Punkte regeln: Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubstage und Weiterbildungsansprüche.
Ebenfalls problematisch: das Weiterlaufen von Versicherungen, die auf Vollzeiteinkommen ausgelegt sind. Wer in Teilzeit wechselt und die Prämien für eine BU-Police oder ein Krankentagegeld auf dem alten Niveau beibehält, zahlt möglicherweise für mehr Schutz als er braucht.
Fazit
Teilzeit als Facharzt ist ein legitimes und weit verbreitetes Modell, das bei richtiger Planung keine langfristigen Nachteile haben muss. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Teilzeitrecht
- Bundesärztekammer – Weiterbildung und Teilzeit
- GKV-Spitzenverband – Sozialversicherung und Teilzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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