Ein Niederlassungsstart in Teilzeit ist ein Modell, das zunehmend an Bedeutung gewinnt. Statt sofort eine vollständige Praxis zu übernehmen oder neu zu gründen, kann der Einstieg über eine Jobsharing-Praxis, eine Teilzulassung oder als angestellter Arzt in Teilzeit in einer bestehenden Praxis erfolgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Niedergelassene Ärzte können mit einer halben Kassenzulassung (Jobsharing oder Halbtagszulassung) starten, was das finanzielle Risiko und den Arbeitsaufwand reduziert.
  • Angestellte Ärzte in einer fremden Praxis in Teilzeit erhalten ein festes Gehalt ohne Unternehmerrisiko und sind eine gute Option für einen sanften Einstieg in die Niederlassung.
  • Bei Teilzeittätigkeit in der Niederlassung sind Versorgungswerkbeiträge, BU-Rente und Krankentagegeld an das reduzierte Einkommen anzupassen.

Teilzeit als Arzt in der Phase Niederlassungsstart

Der traditionelle Weg in die Niederlassung über eine eigene Vollpraxis ist nicht für jeden der richtige erste Schritt. Besonders Ärzte mit familiären Verpflichtungen, jene, die aus dem Klinikalltag kommen und die selbstständige Praxisführung erst kennenlernen möchten, oder Ärzte in Regionen mit hohem Wettbewerb profitieren von einem sanfteren Einstieg.

Modell 1: Jobsharing-Praxis. Zwei Ärzte teilen sich eine Kassenzulassung. Das gesamte Honorarvolumen der geteilten Zulassung wird auf beide aufgeteilt. Die KV muss diesem Modell zustimmen, und es gelten Höchstgrenzen für das Gesamthonorar. Der Vorteil: geringeres Unternehmerrisiko, gemeinsame Praxisstruktur.

Modell 2: Angestellter Arzt in fremder Praxis. Als angestellter Arzt in einer anderen Praxis hat man kein Unternehmerrisiko und erhält ein festes Gehalt. Gleichzeitig lernt man Praxisführung aus der Innenperspektive kennen und kann Netzwerke aufbauen, bevor man selbst gründet.

Modell 3: Halbtagszulassung in der eigenen Praxis. Die KV vergibt in manchen Planungsbereichen halbe Zulassungen. Diese ermöglichen eine echte Selbstständigkeit mit eigenem Kassenarztstempel, aber mit begrenztem Patientenvolumen.

Worauf niedergelassene Ärzte besonders achten sollten

Bei Teilzeittätigkeit ist das Einkommen geringer als bei Vollzeit, was alle einkommensabhängigen Versicherungen betrifft. Ärzteversichert empfiehlt, BU-Rente und Krankentagegeld beim Wechsel in die Teilzeittätigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass eine Teilzulassung oder Teilzeittätigkeit die Versorgungswerkbeiträge proportional reduziert. In der Praxis hängt das von der gewählten Beitragsklasse und dem tatsächlichen Einkommen ab. Ein zweiter Fehler ist das Fehlen einer klaren vertraglichen Regelung bei Jobsharing-Partnerschaften.

Fazit

Teilzeit als Einstieg in die Niederlassung ist ein realistisches und sinnvolles Modell. Es reduziert das Unternehmerrisiko und ermöglicht eine schrittweise Anpassung an die selbstständige Praxisführung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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