Der gleitende Übergang aus der vollen Praxistätigkeit in den Ruhestand über eine Teilzeittätigkeit wird von immer mehr Ärztinnen und Ärzten als sanfte Lösung gewählt. Diese Übergangsphase bietet sowohl finanziell als auch persönlich interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein halber Versorgungsauftrag beim kassenärztlichen Versorgungsnetz ermöglicht eine formalisierte Teilzeitlösung
  • Im Ruhestand können Ärzte als Honorarärzte oder Vertreter auf Abruf tätig bleiben
  • Versorgungswerk und private Rente können auch bei fortlaufender Teilzeittätigkeit bereits bezogen werden

Teilzeit in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Viele Ärzte möchten nicht von einem Tag auf den anderen ganz aufhören zu praktizieren. Eine Möglichkeit ist die schrittweise Übergabe der Praxis an einen Nachfolger, während man selbst noch einige Sprechstunden pro Woche anbietet. Rechtlich kann dies über ein Angestelltenverhältnis beim Nachfolger oder als weiterhin selbstständig tätiger Arzt mit reduziertem Versorgungsauftrag erfolgen.

Als Honorararzt oder ärztlicher Vertreter in anderen Praxen ist eine flexible Teilzeittätigkeit im Ruhestand möglich, ohne eigenen Kassensitz. Diese Tätigkeiten werden nach Stundensatz abgerechnet (üblicherweise 50 bis 100 Euro pro Stunde) und ermöglichen eine sinnvolle Beschäftigung neben dem Rentenbezug.

Zu beachten ist das Zusammenspiel von Rentenbezug und Hinzuverdienst: Wer bereits eine Versorgungswerk-Rente bezieht und gleichzeitig ärztlich tätig ist, muss die Hinzuverdienstgrenzen beachten, die je nach Versorgungswerk unterschiedlich geregelt sind. Manche Versorgungswerke erlauben unbegrenzten Hinzuverdienst nach Erreichen der regulären Altersgrenze.

Worauf Ärzte in der Praxisabgabe besonders achten sollten

Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Versorgungswerk, ob und wie eine Teilzeittätigkeit neben dem Rentenbezug möglich ist. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, den Versicherungsschutz für eine Teilzeittätigkeit im Übergang zum Ruhestand optimal zu gestalten.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Ärzte kündigen die Berufshaftpflicht zu früh, bevor sie vollständig aus der ärztlichen Tätigkeit ausgestiegen sind. Außerdem werden Hinzuverdienstgrenzen beim Versorgungswerk übersehen, was zu Rückforderungen führen kann.

Fazit

Ein gleitender Übergang in den Ruhestand durch Teilzeittätigkeit kann die richtige Lösung für Ärzte sein, die ihren Beruf schrittweise loslassen möchten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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