Elternzeit bedeutet nicht zwingend vollständige Berufspause. Viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten während der Elternzeit in Teilzeit weiter, um den fachlichen Anschluss zu behalten und das Einkommen zu stabilisieren. Das ist möglich, erfordert aber eine sorgfältige Regelung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit kann bis zu 32 Stunden wöchentlich in Teilzeit gearbeitet werden
  • Elterngeld und Teilzeiteinkommen werden zusammengerechnet und können das Elterngeld anteilig reduzieren
  • Teilzeit in der Elternzeit erfordert die Zustimmung des Arbeitgebers

Teilzeit in der Phase Elternzeit

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt es, während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche beruflich tätig zu sein. Für Ärzte bedeutet das, dass ein Vollzeitstellen-Anteil von 80 Prozent oder weniger weiterhin ausgeübt werden kann. Der Arbeitgeber muss der Teilzeittätigkeit zustimmen, kann jedoch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Das Teilzeiteinkommen wirkt sich auf das Elterngeld aus: Das Elterngeld berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor und während der Elternzeit. Wer vor der Elternzeit 5.000 Euro netto verdiente und während der Elternzeit 2.000 Euro netto durch Teilzeit erhält, bekommt Elterngeld auf die Differenz von 3.000 Euro. Bei einem Elterngeld-Satz von 67 Prozent ergibt das 2.010 Euro Elterngeld. Zusammen mit dem Teilzeiteinkommen sind es 4.010 Euro netto, also ein geringerer Rückgang als bei vollständiger Berufspause.

Ein wichtiger Aspekt ist die Aufrechterhaltung der Versicherungsschutz-Kette: Wer in Teilzeit tätig ist, bleibt sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Rentenversicherung und zum Versorgungswerk weiter laufen, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Das schützt vor Lücken in der Rentenanwartschaft.

Für die PKV gilt: Wer privat krankenversichert ist und in Teilzeit weniger als ein Viertel der normalen Arbeitszeit arbeitet, kann über die Familienversicherung in der GKV mitversichert werden, falls der Partner gesetzlich versichert ist. Ansonsten bleibt die PKV bestehen.

Worauf Ärzte in der Elternzeit bei Teilzeit besonders achten sollten

Klären Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, in welchem Umfang und in welchen Bereichen eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit möglich ist. Ärzteversichert prüft für Sie, ob und wie sich Ihre Versicherungssituation durch eine Teilzeittätigkeit in der Elternzeit verändert und ob Anpassungen notwendig sind.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die falsche Kalkulation des Elterngeld-Effekts: Viele Ärzte denken, dass Teilzeiteinkommen und Elterngeld einfach addiert werden. Tatsächlich reduziert das Teilzeiteinkommen das Elterngeld anteilig. Ein weiterer Fehler ist, die Teilzeittätigkeit nicht schriftlich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und damit den rechtlichen Schutz zu verlieren.

Fazit

Teilzeit in der Elternzeit ist für Ärzte eine gute Möglichkeit, fachlich aktiv zu bleiben und das Einkommen zu stützen, erfordert aber genaue Planung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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