Als etablierter Praxisinhaber nach Jahren intensiver Praxisführung stellt sich manchmal der Wunsch nach reduzierten Arbeitszeiten, ohne die Praxis sofort aufzugeben. Teilzeit in der eigenen Praxis ist möglich, erfordert aber eine sorgfältige Planung der Praxisorganisation und der finanziellen Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Arbeitszeitreduktion um 20 bis 30 Prozent kann durch angestellte Ärzte oder Vertreter kompensiert werden
- Das Kassenarztrecht erlaubt eine Teilzulassung, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss
- Einkommen, Altersvorsorge und Versicherungsschutz müssen an die reduzierte Tätigkeit angepasst werden
Teilzeit in der Phase etablierter Praxisinhaber
Niedergelassene Ärzte können ihren Kassensitz als Vollzulassung oder als halben Versorgungsauftrag betreiben. Eine halbe Zulassung bedeutet einen reduzierten Mindestsprechstundenumfang von 20 Stunden wöchentlich statt 25 Stunden. Wer seinen Versorgungsauftrag reduzieren möchte, muss dies bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragen.
Alternativ können etablierte Praxisinhaber angestellte Ärzte beschäftigen, die die Patientenversorgung mitübernehmen. Dies ermöglicht eine Arbeitszeitreduktion des Praxisinhabers ohne Halbierung des Kassensitzes und damit ohne wesentlichen Umsatzeinbruch. Allerdings entstehen durch das Angestelltenverhältnis zusätzliche Arbeitgeberpflichten und Personalkosten.
Wirtschaftlich bedeutet eine Arbeitszeitreduktion um 30 Prozent nicht zwangsläufig einen ebenso hohen Einkommensverlust, da Fixkosten der Praxis unverändert anfallen und sich auf weniger Umsatz verteilen. Bei einem Jahresumsatz von 400.000 Euro und Fixkosten von 200.000 Euro führt eine 30-prozentige Umsatzreduktion zu einem deutlich überproportionalen Gewinnrückgang.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Lassen Sie die wirtschaftlichen Folgen einer Teilzeitlösung vor der Entscheidung von einem Steuerberater durchrechnen. Ärzteversichert überprüft dabei, welche Versicherungsanpassungen notwendig sind, etwa eine Reduktion der Berufshaftpflichtprämie oder Anpassungen in der Altersvorsorge.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisinhaber unterschätzen die Komplexität der Personalführung bei Einstellung eines angestellten Arztes. Außerdem wird die Auswirkung der Teilzeit auf den Praxiswert und damit den späteren Verkaufspreis nicht ausreichend bedacht.
Fazit
Teilzeit in der eigenen Praxis ist mit guter Vorbereitung eine attraktive Option für etablierte Praxisinhaber, die ihren Workload reduzieren möchten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Zulassung
- Bundesärztekammer – Niederlassung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Teilzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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