Teilzeit als Facharzt ist heute keine Ausnahme mehr, sondern ein etabliertes Karrieremodell. Die Entscheidung für reduzierte Stunden hat jedoch konkrete Auswirkungen auf Einkommen, Altersvorsorge und Versicherungsschutz, die eine bewusste Planung erfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Facharzt in Teilzeit verdient anteilig weniger, baut aber auch weniger Versorgungswerk-Anwartschaft auf
  • Das Recht auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss dem tatsächlichen Teilzeiteinkommen entsprechen

Teilzeit in der Phase Facharzt

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) haben Arbeitnehmer mit mehr als 15 Mitarbeitern im Betrieb nach mindestens sechs Monaten Betriebszugehörigkeit das Recht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Der Arbeitgeber kann dies nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. In der Praxis wird Teilzeit in den meisten Kliniken angeboten, wenngleich die Akzeptanz in operativen Fächern noch geringer ist als in diagnostischen.

Das Gehalt eines Facharztes nach TV-Ärzte bei einer 80-Prozent-Stelle liegt je nach Tarifgruppe zwischen 5.800 und 8.200 Euro brutto monatlich. Die Beiträge zum ärztlichen Versorgungswerk werden nach dem tatsächlichen Einkommen bemessen. Wer zehn Jahre lang auf 80 Prozent arbeitet, hat in dieser Zeit 20 Prozent weniger Rentenanwartschaft aufgebaut als in Vollzeit.

Für viele Fachärzte ist Teilzeit eine bewusste Entscheidung zugunsten von Lebensqualität, Familie oder einer parallelen akademischen Tätigkeit. Diese Entscheidung sollte aber bewusst gefällt werden, nicht aus Unwissenheit heraus.

Worauf Fachärzte besonders achten sollten

Die größte Falle beim Wechsel in Teilzeit ist das Weiterlaufen von Versicherungen ohne Anpassung. Eine BU-Versicherung, die noch auf dem Vollzeiteinkommen basiert, ist zwar übersichert, aber teurer als nötig. Ärzteversichert empfiehlt deshalb, gleichzeitig mit dem Wechsel in Teilzeit alle relevanten Policen zu überprüfen und auf das neue Einkommensniveau anzupassen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Unterschätzen der Konsequenzen für die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer mit der Gehaltsreduktion unter 73.800 Euro jährlich fällt (Grenze 2025) und bisher privat versichert war, verliert den PKV-Status und muss in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dieser Wechsel ist während einer bestehenden Beschäftigung irreversibel.

Ebenfalls problematisch ist das Versäumen der Beantragung beim Arbeitgeber: Teilzeit muss mindestens drei Monate im Voraus beantragt werden, sonst hat der Arbeitgeber das Recht, die Anfrage abzulehnen.

Fazit

Teilzeit als Facharzt ist eine gut planbare Entscheidung, die mit der richtigen Vorbereitung keine ungewollten Überraschungen bringt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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