Der Einstieg in die Niederlassung muss nicht mit einem Vollzeitpensum beginnen. Immer mehr Ärzte wählen beim Niederlassungsstart bewusst Teilzeit, um Familie, Weiterbildung und Praxisaufbau zu verbinden.
Das Wichtigste in Kürze
- Teilzeit im Niederlassungsstart ist möglich, erfordert aber eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsplanung
- Die Kassenärztliche Vereinigung genehmigt Teilzulassungen unter bestimmten Voraussetzungen
- Versicherungsschutz und Altersvorsorge müssen explizit auf Teilzeiteinkommen angepasst werden
Teilzeit in der Phase Niederlassungsstart
Wer sich als niedergelassener Arzt in Teilzeit niederlässt, muss zunächst klären, ob die Kassenärztliche Vereinigung eine entsprechende Zulassung erteilt. Seit der Änderung des Sozialgesetzbuches V ist eine hälftige Zulassung möglich, die einen Versorgungsauftrag von 50 Prozent umfasst. Dies bedeutet jedoch auch, dass die Honorareinnahmen entsprechend geringer ausfallen.
Praxiskostenzuschüsse, Miete, Personal und Geräteleasing fallen dagegen oft nicht proportional geringer aus. Wer in Teilzeit mit 50 Prozent Versorgungsauftrag startet, trägt häufig 70 bis 80 Prozent der Fixkosten eines Vollzeitpraxisinhabers. Eine detaillierte Liquiditätsplanung für mindestens die ersten 24 Monate ist deshalb unverzichtbar.
Manche Ärzte kombinieren die Teilzeitniederlassung mit einer angestellten Tätigkeit in einer MVZ oder Klinik, um die Einkommenslücke zu schließen. Diese Doppelkonstruktion bringt jedoch erhöhten bürokratischen Aufwand bei der Abrechnung und bei der Versorgungswerkszugehörigkeit mit sich.
Worauf Niederlassungsstarter besonders achten sollten
Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge sollten bei einer Teilzeitniederlassung unbedingt auf das tatsächliche Einkommen abgestimmt werden. Ärzteversichert hilft dabei, bestehende Verträge anzupassen oder neu abzuschließen, damit Ihr Schutz nicht auf einem Einkommensniveau basiert, das nicht mehr Ihrer Realität entspricht.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein verbreiteter Fehler ist die Unterschätzung der Anlaufphase: Viele Praxen brauchen drei bis fünf Jahre, um profitabel zu werden, selbst in Vollzeit. In Teilzeit verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend. Wer die finanzielle Durststrecke nicht einkalkuliert, gerät schnell unter Druck.
Fazit
Teilzeit zum Niederlassungsstart ist machbar, wenn Planung und Absicherung stimmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Zulassung und Versorgungsauftrag
- Gesetze im Internet – SGB V § 95
- Bundesärztekammer – Niederlassung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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