Nicht jeder Praxisinhaber möchte von heute auf morgen aufhören. Eine schrittweise Reduktion der ärztlichen Tätigkeit, also der Übergang in eine Art Teilzeit vor der vollständigen Praxisabgabe, ist eine attraktive Option, die aber organisatorisch und versicherungsrechtlich gut geplant sein muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Reduktion des Versorgungsumfangs als Vertragsarzt ist mit Genehmigung der KV möglich
  • Eine Anstellung in einem MVZ in Teilzeit kann eine Alternative zur vollen Selbstständigkeit sein
  • Im Übergang vom Selbstständigen zum Angestellten ändert sich die Versicherungssituation grundlegend

Teilzeit in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Als niedergelassener Vertragsarzt ist eine formale Teilzeit in dem Sinne, wie sie aus dem Angestelltenverhältnis bekannt ist, nicht direkt möglich. Allerdings gibt es mehrere Wege, die Arbeitsbelastung schrittweise zu reduzieren. Erstens: Die KV kann auf Antrag einem verringerten Versorgungsumfang zustimmen, wenn entsprechende Gründe vorliegen, beispielsweise Alter oder gesundheitliche Einschränkungen. Zweitens: Die Praxis wird an einen Nachfolger übergeben, der Arzt bleibt aber angestellt im MVZ oder als angestellter Arzt, was echte Teilzeitstrukturen ermöglicht.

Eine häufig genutzte Modell ist die Jobsharing-Zulassung, bei der ein Nachfolger die Zulassung zunächst als Jobsharing-Partner erhält und sukzessive die volle Tätigkeit übernimmt. Der abgebende Arzt kann so über ein bis drei Jahre die Patientenübergabe begleiten und dabei seinen Arbeitsumfang schrittweise reduzieren.

Im Ruhestand kann eine geringfügige ärztliche Tätigkeit, zum Beispiel als Vertretungsarzt oder Gutachter, das Einkommen ergänzen. Diese Tätigkeit ist steuerlich als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu deklarieren und unterliegt weiterhin der Berufshaftpflicht.

Worauf Ärzte bei der Praxisabgabe besonders achten sollten

Der Übergang von der Selbstständigkeit in eine angestellte Teilzeittätigkeit bedeutet den Wechsel in das System der Sozialversicherung. Wer nach Jahren der Selbstständigkeit wieder angestellt ist, kann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Ärzteversichert begleitet diesen Übergang und empfiehlt die richtige Krankenversicherungsoption für die Übergangsphase.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Weiterführen aller Praxisversicherungen auch nach der Reduzierung der Tätigkeit. Wer nur noch 20 Stunden wöchentlich praktiziert, braucht möglicherweise eine angepasste Berufshaftpflicht und eine reduzierte Praxisausfallversicherung.

Ebenfalls problematisch: das Vernachlässigen der Kommunikation mit dem Versorgungswerk über den veränderten Tätigkeitsumfang. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem ärztlichen Einkommen, das sich bei Teilzeit verändert.

Fazit

Der gleitende Übergang in den Ruhestand durch Teilzeit ist eine attraktive Option, die sorgfältige Planung mit der KV, dem Steuerberater und dem Versicherungsmakler erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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