Telemedizin ist längst kein Nischenthema mehr. Assistenzärzte, die heute ausgebildet werden, werden in ihrer gesamten Karriere mit digitalen Behandlungsformen arbeiten. Wer die Grundlagen frühzeitig versteht, ist klar im Vorteil.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telemedizin ist seit der Änderung der Berufsordnung 2018 grundsätzlich in Deutschland erlaubt
  • Assistenzärzte arbeiten zunehmend in telemedizinischen Strukturen, etwa bei Nachtdiensten mit Video-Supervision
  • Haftungsrechtliche und datenschutzrechtliche Grundkenntnisse sind für den Umgang mit Telemedizin unverzichtbar

Telemedizin in der Phase Assistenzarzt

Seit der Änderung der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer im Jahr 2018 ist die ausschließliche telemedizinische Behandlung erlaubt, sofern dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt. Dies eröffnet Assistenzärzten neue Tätigkeitsfelder, etwa in telemedizinischen Dienstleistungsunternehmen, bei Videosprechstunden-Plattformen oder im digitalen Bereitschaftsdienst.

Für Assistenzärzte in der Weiterbildung ist wichtig zu verstehen, dass telemedizinische Tätigkeiten grundsätzlich unter die Weiterbildungszeiten fallen können, wenn sie in den Weiterbildungsplan integriert sind und von einem Supervisor begleitet werden. Die genauen Regelungen variieren je nach Landesärztekammer.

Haftungsrechtlich gelten für Telemedizin dieselben Grundsätze wie für die Präsenzmedizin. Der behandelnde Arzt haftet persönlich für seine Diagnosen und Therapieentscheidungen. Wer telemedizinisch tätig ist, sollte sicherstellen, dass die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers auch telemedizinische Behandlungen umfasst, oder ggf. eine zusätzliche Absicherung abschließen.

Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten

Telemedizinische Konsultationen müssen den gleichen Dokumentationspflichten genügen wie Präsenzvisiten. Wer Videosprechstunden durchführt, sollte zertifizierte Plattformen nutzen, die DSGVO-konform sind. Ärzteversichert berät zu passenden Versicherungslösungen für Ärzte, die telemedizinisch tätig sind.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Assistenzärzte unterschätzen die haftungsrechtlichen Risiken telemedizinischer Behandlungen und gehen davon aus, dass der Arbeitgeber vollständig haftet. Auch die unzureichende Dokumentation telemedizinischer Konsultationen ist ein verbreiteter Fehler, der im Streitfall erhebliche Konsequenzen haben kann.

Fazit

Telemedizin ist ein wachsendes Arbeitsfeld, das Assistenzärzte heute aktiv gestalten können, wenn sie die rechtlichen und technischen Grundlagen kennen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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