Telemedizin hat sich in den letzten Jahren von einem Nischenthema zu einem festen Bestandteil der medizinischen Versorgung entwickelt. Für Chefärzte eröffnet sie neue Möglichkeiten in Patientenversorgung, Forschung und als strategisches Instrument für die Abteilung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Videosprechstunden sind seit 2019 für Kassenärzte abrechenbar und werden 2026 für viele Fachgebiete als ergänzendes Versorgungsangebot akzeptiert.
  • Als Chefarzt können telemedizinische Angebote die Reichweite der Abteilung erhöhen und überregionale Patienten ansprechen.
  • Datenschutz und IT-Sicherheit sind bei telemedizinischen Lösungen besonders kritisch: Nur zertifizierte und DSGVO-konforme Plattformen dürfen eingesetzt werden.

Telemedizin in der Phase Chefarzt

Chefärzte tragen Verantwortung für die strategische Entwicklung ihrer Abteilung. Telemedizin bietet die Möglichkeit, die Abteilung regional zu vernetzen, Zuweiserbeziehungen zu stärken und Patienten zu betreuen, die den physischen Weg in die Klinik nicht antreten können. In spezialisierten Fachgebieten wie Psychiatrie, Dermatologie oder Onkologie ist die Videokonsultation für bestimmte Behandlungsphasen klinisch etabliert.

Für die Abrechnung telemedizinischer Leistungen gilt: Kassenärztlich zugelassene Ärzte können Videosprechstunden über die KV abrechnen, wobei bestimmte Indikationslisten die Anwendbarkeit regeln. Privatärztlich können Telemedizin-Leistungen nach GOÄ analog abgerechnet werden, was in der Praxis oft höhere Vergütungen ermöglicht.

Für Chefärzte relevanter ist häufig die Nutzung von Telemedizin für Zweitmeinungen, Konferenzen mit überweisenden Kollegen und die Nachsorge. Digitale Visite-Systeme in der Klinik reduzieren außerdem den physischen Aufwand bei Routinekontrollen und ermöglichen effizientere Stationsabläufe.

Worauf Chefärzte besonders achten sollten

Bei der Implementierung telemedizinischer Lösungen ist die Einhaltung der DSGVO und des Patientengeheimnisses zu gewährleisten. Ärzteversichert empfiehlt, beim Einsatz neuer Telemedizin-Plattformen die Berufshaftpflicht zu überprüfen, ob telemedizinische Behandlungen explizit in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind, da einige ältere Tarife dies nicht abdecken.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung nicht zertifizierter Kommunikationstools (z.B. normale Videokonferenz-Apps) für Patientenberatungen, was gegen die DSGVO verstößt und zu Haftungsrisiken führt. Ein zweiter Fehler ist die fehlende Schulung des Teams bei der Einführung neuer Telemedizin-Tools.

Fazit

Telemedizin ist für Chefärzte ein strategisches Instrument, das die Abteilung zukunftsfähig macht und die Patientenversorgung verbessert. Rechtliche und technische Voraussetzungen müssen dabei konsequent eingehalten werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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