Telemedizin eröffnet Ärzten in der Elternzeit die Möglichkeit, beruflich aktiv zu bleiben und zusätzliches Einkommen zu erzielen, ohne die volle Arbeitslast einer Praxisstelle zu tragen. Video- und Telefonkonsultationen können zeitlich flexibel und von zu Hause aus durchgeführt werden. Dabei sind jedoch berufsrechtliche und versicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telemedizinische Tätigkeit bis zu 32 Stunden wöchentlich ohne Verlust des Elterngeldanspruchs möglich
  • Ärztliche Approbation und Berufshaftpflicht müssen auch für telemedizinische Tätigkeiten vorliegen
  • Einnahmen aus Telemedizin werden auf das Elterngeld angerechnet

Telemedizin in der Phase Elternzeit

In der Elternzeit dürfen Arbeitnehmer bis zu 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Für Ärzte ist Telemedizin eine ideale Teilzeitoption: Statt voller Schicht in der Klinik können Videosprechstunden für Hausarztpraxen, Plattformen wie TeleDoc oder kry oder eigenständige Telekonsultationsdienste zeitlich selbst eingeteilt werden. Die Vergütung liegt je nach Anbieter bei 30 bis 80 Euro pro Konsultationsstunde.

Wichtig ist die korrekte Abrechnung: Als freiberuflicher Telemediziner handelt man als selbstständiger Arzt, was Steuererklärungspflicht und Umsatzsteuercheck erfordert. Einnahmen werden auf das Elterngeld angerechnet, sofern sie den Bemessungszeitraum betreffen. Steuerberaterkosten können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Berufsrechtlich gilt: Die Fernbehandlung ist in Deutschland unter bestimmten Bedingungen zulässig, sofern ein Arzt-Patienten-Kontakt hergestellt wird und keine Notfallversorgung erforderlich ist. Plattformen, die als Vermittler agieren, übernehmen in der Regel die technische Infrastruktur und geben genaue Vorgaben für die Dokumentation der Konsultation. Die eigene Berufshaftpflichtversicherung muss telemedizinische Tätigkeiten explizit abdecken.

Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten

Ärzte, die in der Elternzeit telemedizinisch tätig werden, sollten ihre Berufshaftpflichtversicherung auf Telemedizin prüfen. Ärzteversichert hilft dabei, die bestehende Police anzupassen oder eine kurzfristige Erweiterung für telemedizinische Tätigkeiten einzurichten.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die bestehende Berufshaftpflicht decke automatisch alle Telemedizinleistungen ab. Viele Policen schließen Telemedizin aus oder begrenzen sie geographisch. Auch die korrekte Einkommenserfassung für das Elterngeld wird häufig vernachlässigt.

Fazit

Telemedizin in der Elternzeit ist eine attraktive Möglichkeit, beruflich präsent zu bleiben und Einkommen zu erzielen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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