Telemedizin ist für etablierte Praxisinhaber keine Zukunftstechnologie mehr, sondern Realität. Von der Videosprechstunde bis zur digitalen Patientenakte: Wer die Chancen der Telemedizin nutzt, kann seine Praxis effizienter führen und neue Patientengruppen erschließen.
Das Wichtigste in Kürze
- Videosprechstunden sind seit 2019 über GKV abrechenbar und ersetzen einen Teil der persönlichen Konsultationen
- Telemedizinische Angebote können die Reichweite der Praxis in unterversorgten Regionen erhöhen
- Datenschutz und IT-Sicherheit müssen bei telemedizinischen Angeboten besonders beachtet werden
Telemedizin in der Phase etablierter Praxisinhaber
Die Einführung der Videosprechstunde als abrechenbare Leistung hat die ambulante Versorgung nachhaltig verändert. Als etablierter Praxisinhaber können Sie Videokonsultationen für Folgeuntersuchungen, Beratungen und Verlaufskontrollen nutzen, ohne den Patienten in die Praxis zu bestellen. Das spart Wartezeiten für Patienten und Kapazitäten in der Praxis.
Die Abrechnung von Videosprechstunden erfolgt über spezifische EBM-Ziffern, die von der KBV freigegeben wurden. Typischerweise können bis zu 30 Prozent der Gesamtfälle per Video behandelt werden, ohne die GKV-Abrechnungsgrenzen zu überschreiten. Die technischen Anforderungen sind klar definiert: zertifizierte Videoplattformen, verschlüsselte Übertragung und datenschutzkonforme Patienteneinwilligung.
Etablierte Praxisinhaber in städtischen Gebieten profitieren von der Zeiteffizienz der Telemedizin, während Praxen in ländlichen Regionen die Telemedizin zur Versorgung von Patienten nutzen können, die weite Anfahrtswege haben. Für die Berufshaftpflicht gilt: Telemedizinische Behandlungen müssen von der bestehenden Police explizit abgedeckt sein.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht telemedizinische Behandlungen einschließt, und informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, den Versicherungsschutz für telemedizinische Angebote zu klären.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisinhaber starten Videosprechstunden ohne ausreichende technische Vorbereitung und DSGVO-konforme Patienteneinwilligung. Außerdem wird die Abrechnung telemedizinischer Leistungen häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Fazit
Telemedizin bietet etablierten Praxisinhabern erhebliche Effizienz- und Reichweitenpotenziale, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung in Technik, Recht und Versicherungsschutz. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Telemedizin
- Bundesgesundheitsministerium – Digitale Versorgung
- Bundesärztekammer – Telemedizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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