Telemedizin bietet Ärzten im Übergang zur Praxisabgabe und im Ruhestand die Möglichkeit, weiterhin ärztlich tätig zu sein, ohne den aufwendigen Praxisbetrieb aufrechterhalten zu müssen. Dieser Trend wächst und eröffnet neue Perspektiven für den gleitenden Übergang.

Das Wichtigste in Kürze

  • Telemedizinische Konsultationen können im Ruhestand flexibel und ortsunabhängig durchgeführt werden
  • Die Berufshaftpflicht muss explizit auf Telemedizin ausgeweitet oder neu abgeschlossen werden
  • Datenschutzanforderungen (DSGVO, Telemediendienste) gelten auch im Ruhestand

Telemedizin in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxis abgegeben haben, aber noch einige Jahre aktiv bleiben möchten, finden in der Telemedizin eine flexible Lösung. Über spezialisierte Plattformen oder als eigenständige telemedizinische Praxis können Videokonsultationen angeboten werden, ohne eigene Praxisräume vorhalten zu müssen.

Rechtlich ist zu beachten, dass für telemedizinische Tätigkeiten die Approbation und eine aktive Ärztekammer-Mitgliedschaft erforderlich sind. Auch nach der Praxisabgabe bleibt die Pflicht zur Fortbildung bestehen, solange ärztlich gearbeitet wird. Die Musterberufsordnung erlaubt ausschließliche Fernbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen.

Einige Plattformen bieten Rentnern attraktive Honorarmodelle mit 40 bis 80 Euro pro Konsultation und flexiblen Arbeitszeiten. Besonders gefragt sind Ärzte mit Spezialkenntnissen in chronischen Erkrankungen, psychosomatischen Beschwerden oder geriatrischen Themen, die sich gut für Fernkonsultationen eignen.

Worauf Ärzte in der Praxisabgabe besonders achten sollten

Klären Sie vor dem Start der Telemedizin, ob und wie lange Ihre bisherige Berufshaftpflicht noch läuft, und schließen Sie eine neue Police für telemedizinische Tätigkeiten ab. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, den richtigen Schutz für diese neue Tätigkeitsform zu finden.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Ärzte glauben, nach der Praxisabgabe ohne Berufshaftpflicht telemedizinisch tätig sein zu können. Das ist falsch und kann bei einem Behandlungsfehler zu erheblichen persönlichen Haftungsrisiken führen. Auch Datenschutzpflichten beim Umgang mit Patientendaten in der Telemedizin werden oft unterschätzt.

Fazit

Telemedizin im Ruhestand kann eine sinnvolle und bereichernde Tätigkeit sein, die eine solide rechtliche und versicherungstechnische Basis erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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