Der Wiedereinstieg in den ärztlichen Beruf nach einer längeren Pause ist heute durch telemedizinische Angebote leichter geworden. Gleichzeitig bringt das Arbeiten in der Telemedizin spezifische rechtliche und versicherungstechnische Anforderungen mit sich, die beim Wiedereinstieg unbedingt bedacht werden müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Telemedizinische Plattformen ermöglichen einen flexiblen Einstieg mit 20 bis 40 Stunden pro Woche ohne eigene Praxis
- Die Berufshaftpflicht für telemedizinische Tätigkeiten unterscheidet sich von der klassischen Niederlassungspolice
- Fortbildungsrückstände sollten vor dem Wiedereinstieg systematisch aufgeholt werden
Telemedizin in der Phase Wiedereinstieg
Wer nach einer Pause von zwei, fünf oder mehr Jahren wieder ärztlich tätig werden möchte, findet in der Telemedizin einen niedrigschwelligen Einstiegspunkt. Plattformen für Videokonsultationen ermöglichen es approbierten Ärzten, ärztliche Leistungen zu erbringen, ohne unmittelbar eine eigene Praxis eröffnen zu müssen. Das Honorar liegt typischerweise zwischen 50 und 100 Euro pro Stunde, was einen geordneten Übergang in die Vollerwerbstätigkeit erleichtert.
Rechtlich ist zu beachten, dass die Fernbehandlung in Deutschland durch die Musterberufsordnung (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä) geregelt ist. Seit 2018 ist ausschließliche Fernbehandlung unter bestimmten Bedingungen erlaubt, jedoch gelten weiterhin strenge Anforderungen an Diagnose und Therapie. Für den Wiedereinstieg ist es empfehlenswert, parallel zu telemedizinischen Tätigkeiten Hospitations- oder Anstellungsverhältnisse zu suchen, um klinische Fähigkeiten wieder aufzufrischen.
Die Berufshaftpflicht muss explizit telemedizinische Tätigkeiten abdecken. Viele Standardpolicen schließen diese aus oder verlangen eine spezielle Erweiterung. Klären Sie vor dem ersten Arbeitstag, ob die Plattform eine Gruppenversicherung stellt oder ob Sie eine eigene Police benötigen.
Worauf Wiedereinsteiger besonders achten sollten
Melden Sie sich bei Ihrer Landesärztekammer vor Aufnahme der Tätigkeit an und klären Sie, ob Ihre Approbation während der Pause aktiv war. Ärzteversichert hilft Ihnen, die passende Berufshaftpflicht für telemedizinische und klassische ärztliche Tätigkeiten zu finden, die Ihren Wiedereinstieg optimal absichert.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist der Start ohne ausreichende Berufshaftpflicht, weil angenommen wird, die Plattform sichere alles ab. Zudem vernachlässigen viele Wiedereinsteiger die Aktualisierung ihrer Fachkenntnisse, was in der Telemedizin durch das Fehlen direkter Supervision besonders riskant ist.
Fazit
Telemedizin kann für Wiedereinsteiger ein idealer erster Schritt zurück in die ärztliche Tätigkeit sein, vorausgesetzt die rechtlichen und versicherungstechnischen Grundlagen stimmen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Telemedizin
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Digitale Versorgung
- Bundesgesundheitsministerium – Digitalisierung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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