Als Chefarzt haben Sie über Jahrzehnte erhebliches Vermögen aufgebaut. Ein gut durchdachtes Testament ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass dieses Vermögen Ihren Wünschen entsprechend weitergegeben wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die bei komplexen Vermögensverhältnissen unpraktisch sein kann
  • Liquidationseinnahmen, Immobilien und Beteiligungen erfordern klare testamentarische Regelungen
  • Ein Testamentsvollstrecker sorgt für die reibungslose Umsetzung der letzten Verfügungen

Testament in der Phase Chefarzt

Das Vermögen eines Chefarztes setzt sich häufig aus mehreren Komponenten zusammen: Wertpapiere und ETF-Portfolios, Immobilien, Versorgungswerk-Ansprüchen, Lebensversicherungen und ggf. Beteiligungen an Gemeinschaftspraxen oder MVZ. Bei einem Gesamtvermögen von mehreren hunderttausend bis über einer Million Euro ist ein sorgfältig erstelltes Testament unerlässlich.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Der Ehegatte erbt je nach Güterstand neben den Kindern ein Viertel bis zur Hälfte, Kinder teilen sich den Rest. Diese Regelung kann für viele Chefärzte funktionieren, führt aber bei Patchwork-Familien, unverheirateten Lebenspartnern oder bei einer Nachfolgeregelung für Praxisbeteiligungen zu erheblichen Problemen.

Ein notarielles Testament ermöglicht präzise Regelungen: Wer erhält welche Vermögenswerte? Welche Immobilien sollen verkauft, welche sollen gehalten werden? Wer soll als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass alle Anordnungen korrekt umgesetzt werden? Gerade bei großen Vermögen lohnt es sich außerdem, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen: Schenkungen zu Lebzeiten können die Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren.

Worauf Chefärzte besonders achten sollten

Das Testament sollte regelmäßig aktualisiert werden, mindestens alle fünf Jahre oder bei bedeutenden Lebensveränderungen. Ärzteversichert empfiehlt, das Testament im Rahmen eines umfassenden Vorsorgepakets zusammen mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu überprüfen und alle Dokumente aufeinander abzustimmen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die zu lange Aufschiebung der Testamentserstellung, bis das Vermögen bereits sehr komplex geworden ist. Je früher ein Testament erstellt wird, desto einfacher ist die Anpassung im Laufe der Zeit. Auch die fehlende Koordination zwischen Testament und Gesellschaftsvertrag bei Praxisbeteiligungen führt im Erbfall zu Konflikten.

Fazit

Ein Testament ist für Chefärzte mit komplexen Vermögensverhältnissen keine Option, sondern eine Notwendigkeit, um das Lebenswerk zu schützen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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