Die Geburt eines Kindes ist der stärkste Auslöser, endlich ein Testament aufzusetzen. In der Elternzeit haben viele Eltern erstmals die Zeit dazu. Wer jetzt handelt, sichert sein Kind und den Partner im Ernstfall ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die unverheiratete Partner vollständig ausschließt
- Die Geburt eines Kindes verändert die gesetzliche Erbfolge und macht ein bestehendes Testament unter Umständen obsolet
- Ein gemeinsames Testament von Ehepaaren kann die Erbfolge klar und steueroptimiert regeln
Testament in der Phase Elternzeit
Mit der Geburt eines Kindes ändert sich die gesetzliche Erbfolge: Das Kind tritt neben den Ehepartner oder den unverheirateten Partner als Erbe. Ein unverheirateter Partner hat ohne Testament keinerlei gesetzliche Erbrechte. Er würde leer ausgehen, wenn der Arzt stirbt, was besonders kritisch ist, wenn der Partner in Elternzeit ist und kein eigenes Einkommen hat.
Ein Testament schafft Klarheit: Man kann den Partner als Allein- oder Haupterben einsetzen und das Kind mit einem Erbteil oder einem Vermächtnis bedenken. Bei Ehepaaren ist ein gemeinschaftliches Testament sinnvoll, das die Erbfolge für beide Todesfälle regelt.
Das Testament muss beim Tod des Testators formgerecht sein: Entweder handschriftlich geschrieben, datiert und unterschrieben, oder notariell beurkundet. Das handschriftliche Testament ist kostenlos, sollte aber in einem sicheren Ort aufbewahrt werden, am besten beim Testamentsregister der Bundesnotarkammer oder einem Notar.
Gleichzeitig sollten die Bezugsberechtigten aller Versicherungen und Versorgungswerksleistungen nach der Geburt überprüft und ggf. auf das Kind oder den Partner angepasst werden.
Worauf Ärzte in der Elternzeit besonders achten sollten
Die Elternzeit bietet die Ruhe, die vorher im klinischen Alltag nie vorhanden war. Ärzteversichert empfiehlt, die Elternzeit zu nutzen, um nicht nur das Testament aufzusetzen, sondern auch alle Bezugsberechtigten in Lebensversicherungen und beim Versorgungswerk zu aktualisieren.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Aufsetzen eines Testaments, das die neuen Familienmitglieder vergisst oder nicht ausreichend berücksichtigt. Ein bestehendes Testament aus der Zeit vor der Familiengründung muss nach der Geburt überprüft und aktualisiert werden.
Ebenfalls problematisch: das Aufheben des handschriftlichen Testaments an einem Ort, den niemand kennt. Im Todesfall muss das Testament auffindbar sein. Ein Hinweis in persönlichen Unterlagen oder die Hinterlegung beim Nachlassgericht ist sinnvoll.
Fazit
Die Elternzeit ist der perfekte Moment, das Testament endlich aufzusetzen. Eine Stunde Aufwand schützt die Familie für Jahrzehnte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz – Testament und Erbrecht
- Gesetze im Internet – BGB Erbrecht §§ 1922 ff.
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk-Bezugsrechte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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