Als etablierter Praxisinhaber haben Sie über Jahre Werte geschaffen, die im Erbfall geregelt sein müssen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht selten den Praxisbetrieb gefährdet oder zur Zwangsauflösung der Praxis führt. Ein klar formuliertes Testament schützt die Praxis, die Familie und die Mitarbeiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Testament gilt gesetzliche Erbfolge, die oft nicht dem ärztlichen Willen entspricht
- Praxisnachfolge muss im Testament explizit geregelt werden
- Notarielle Beurkundung sichert die Rechtsgültigkeit des Testaments
Testament in der Phase Etablierter Praxisinhaber
Als etablierter Praxisinhaber verfügen Sie typischerweise über Praxisimmobilien oder Mietrecht, Praxisinventar und Medizingeräte, Patientenstamm und Zulassung sowie Beteiligungen an Gemeinschaftspraxen oder MVZs. All diese Vermögenswerte müssen im Todesfall klar geregelt sein. Die gesetzliche Erbfolge teilt das Vermögen nach Verwandtschaftsgrad auf, ohne Rücksicht auf die Weiterführung der Praxis oder die Qualifikationsvoraussetzungen eines Erben.
Für die Praxisnachfolge empfiehlt sich eine testamentarische Regelung, die entweder einen qualifizierten Arzt als Erben einsetzt oder die Praxis an einen Nachfolger veräußert und den Erlös an die Erben verteilt. Alternativ kann ein Vermächtnis ausgesetzt werden, das einem geeigneten Erben das Recht gibt, die Praxis zum Buchwert zu übernehmen, während andere Erben aus anderen Vermögenswerten bedacht werden.
Steuerlich sollte die Nachlassplanung frühzeitig erfolgen, da Schenkungen zu Lebzeiten die Erbschaftsteuerlast erheblich reduzieren können. Alle zehn Jahre erneuern sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer-Freibeträge (Kinder: je 400.000 Euro), was langfristig erhebliche Steuervorteile bieten kann.
Worauf Etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Etablierte Praxisinhaber sollten ihr Testament regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, aktualisieren und sicherstellen, dass es mit dem aktuellen Gesellschaftsvertrag einer Gemeinschaftspraxis oder eines MVZ übereinstimmt. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zu testamentarischen Regelungen die Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung auf dem aktuellen Stand zu halten.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind das Fehlen eines Testaments trotz komplexen Vermögens sowie das veraltete Testament, das nicht mehr die aktuelle Lebens- und Vermögenssituation widerspiegelt. Auch das Vernachlässigen der Geschäftsfortführungsklausel in Gesellschaftsverträgen ist ein häufiges Problem.
Fazit
Ein aktives Testamentsmanagement als etablierter Praxisinhaber ist eine Fürsorge für Familie, Mitarbeiter und Patienten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe
- Bundesfinanzministerium – Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Gesetze im Internet – BGB Erbrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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