Mit der Facharztzulassung steigt das Einkommen sprunghaft, und gleichzeitig wächst oft das Privatvermögen durch erste Kapitalanlagen oder Immobilienkäufe. Genau dieser Moment ist der richtige, um ein Testament aufzusetzen, denn ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge, die selten dem entspricht, was man wirklich will.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Testament erben nach gesetzlicher Erbfolge zuerst Ehepartner und Kinder, bei Unverheirateten die Eltern
- Ein notarielles Testament kostet je nach Vermögen zwischen 100 und einigen hundert Euro, ein handschriftliches ist kostenlos
- Lebensversicherungen und Versorgungswerksleistungen fallen nicht in den Nachlass, wenn ein Bezugsberechtigter eingetragen ist
Testament in der Phase Facharzt
Fachärzte befinden sich häufig in einer Lebensphase, in der Vermögen schnell aufgebaut wird. Ein Oberarztgehalt von 7.000 bis 9.000 Euro brutto monatlich, kombiniert mit ersten ETF-Sparplänen, einer Immobilienfinanzierung oder Beteiligungen, ergibt nach wenigen Jahren ein Nettovermögen von 100.000 Euro und mehr. Gleichzeitig leben viele Fachärzte in unverheirateten Partnerschaften, haben Kinder aus früheren Beziehungen oder finanzieren Angehörige.
Das gesetzliche Erbrecht berücksichtigt diese Realitäten nicht automatisch. Ein unverheirateter Partner geht leer aus, wenn kein Testament vorliegt. Kinder aus einer früheren Beziehung erben neben einem neuen Partner, was zu Konflikten führen kann. Wer eine Praxis besitzt oder sich auf eine Niederlassung vorbereitet, sollte außerdem klären, was mit dem Praxisanteil im Todesfall passiert, denn in vielen Kooperationsverträgen sind Sonderregeln für den Todesfall eines Gesellschafters vereinbart.
Ein handschriftliches Testament ist rechtsgültig, wenn es vollständig mit der Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Es reicht für einfache Konstellationen aus. Für komplexere Vermögensstrukturen empfiehlt sich ein notarielles Testament, das direkt ins Testamentsregister eingetragen wird.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Besonders wichtig ist das sogenannte Behindertentestament, wenn ein Angehöriger mit Behinderung abgesichert werden soll, ohne dessen Sozialleistungsansprüche zu gefährden. Ärzteversichert empfiehlt, das Testament mit der Überprüfung der Bezugsberechtigten bei Lebensversicherungen zu kombinieren: Diese fallen nicht in den Nachlass und unterliegen deshalb anderen Regeln.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein klassischer Fehler ist das jahrelange Aufschieben. Viele Fachärzte planen ein Testament, setzen es aber erst mit 50 auf. Passiert in der Zwischenzeit etwas, gilt die gesetzliche Erbfolge, die in der Hälfte aller Fälle nicht dem tatsächlichen Wunsch entspricht.
Ein weiterer Fehler ist das Vergessen der Aktualisierung: Nach Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung oder dem Tod eines Begünstigten muss das Testament überprüft und angepasst werden. Ein veraltetes Testament kann mehr Schaden anrichten als gar keines.
Fazit
Ein Testament ist keine Frage des Alters, sondern des vorhandenen Vermögens und der persönlichen Lebensumstände. Für Fachärzte mit wachsendem Einkommen ist der richtige Zeitpunkt jetzt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Rechtliche Informationen für Ärzte
- Gesetze im Internet – BGB Erbrecht §§ 1922 ff.
- Bundesministerium der Justiz – Testament und Erbrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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