Mit dem Niederlassungsstart entsteht erstmals nennenswertes unternehmerisches Vermögen. Praxiswert, Inventar, Patientenstamm und laufende Verbindlichkeiten machen ein Testament zum rechtlichen Muss für jeden niedergelassenen Arzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die für Praxisinhaber oft ungünstige Konsequenzen hat
- Ein Praxiswert von mehreren hunderttausend Euro macht klare Regelungen im Erbfall unerlässlich
- Testament und Gesellschaftsvertrag (bei Gemeinschaftspraxis) müssen aufeinander abgestimmt sein
Testament in der Phase Niederlassungsstart
Wer eine Praxis gründet oder übernimmt, investiert in der Regel zwischen 150.000 und 500.000 Euro oder mehr. Im Erbfall ohne Testament würde die gesetzliche Erbfolge greifen: Ehegatten erben neben Kindern zu gleichen Teilen, was bei einer Praxis zu erheblichen Problemen führen kann, da Miterben möglicherweise die Praxisauflösung fordern.
Ein Testament ermöglicht es, die Praxisnachfolge klar zu regeln. Mögliche Szenarien sind die Weitergabe an einen ärztlichen Erben, die Beauftragung eines Praxisverwalters bis zum Verkauf oder die geregelte Abwicklung. Ohne eine solche Regelung kann es im Erbfall passieren, dass die Praxis für Monate ohne Leitung ist, was Patienten gefährdet und den Praxiswert massiv mindert.
Für Gemeinschaftspraxen und MVZ-Beteiligungen ist das Testament besonders wichtig. Gesellschaftsverträge enthalten oft Nachfolge- und Abfindungsregelungen, die mit den testamentarischen Verfügungen in Einklang gebracht werden müssen. Eine anwaltliche Prüfung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt ist empfehlenswert.
Worauf Niederlassungsstarter besonders achten sollten
Ein handschriftlich verfasstes Testament ist formell gültig, aber für komplexe Praxisnachfolgen nicht ausreichend. Ein notarielles Testament bietet höhere Rechtssicherheit und erleichtert die Abwicklung im Erbfall erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, das Testament zusammen mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einem Vorsorgepaket zu regeln.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Häufig wird das Testament auf die lange Bank geschoben, weil der Niederlassungsstart viele andere Aufgaben erfordert. Ein weiterer Fehler ist das Erstellen eines Testaments ohne Berücksichtigung steuerlicher Aspekte: Die Erbschaftsteuer kann bei großen Praxisvermögen erheblich sein, lässt sich aber durch frühzeitige Gestaltung teilweise minimieren.
Fazit
Das Testament ist beim Niederlassungsstart kein bürokratischer Luxus, sondern eine Grundlage für den Schutz des Aufgebauten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz – Erbrecht
- Gesetze im Internet – BGB Erbrecht
- KBV – Praxisnachfolge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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