Als Oberarzt haben Sie ein mittlerweile beachtliches Vermögen aufgebaut: Eigenheim, Ersparnisse, möglicherweise Kapitalanlagen und eine wachsende Versorgungswerk-Rente. Ein aktuelles Testament schützt Ihre Familie und sichert, dass Ihr Lebenswerk nach Ihrem Willen verteilt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Testament ist für Oberärzte mit wachsendem Vermögen dringend empfehlenswert
- Ohne Testament erben Ehepartner und Kinder nach gesetzlicher Erbfolge, was oft nicht dem gewünschten Ergebnis entspricht
- Erbschaftsteuer kann durch frühzeitige Schenkungen zu Lebzeiten erheblich reduziert werden
Testament in der Phase Oberarzt
Als Oberarzt im Alter von Mitte 30 bis Mitte 40 befinden Sie sich in einer Phase, in der das Vermögen wächst und familiäre Strukturen gefestigt sind. Gleichzeitig werden Themen wie die Absicherung von Kindern und dem Ehepartner im Todesfall real. Ein Testament ist jetzt wichtiger denn je.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Der Ehepartner erbt ein Viertel, Kinder erben zu gleichen Teilen den Rest. Bei einer Gemeinschaft von Gütern nach ehelichem Güterrecht kann die Aufteilung komplizierter sein. Wenn Erbschaftsteuerfreibeträge überschritten werden (500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro pro Kind), kann Erbschaftsteuer anfallen.
Mit einem Testament können Sie die Vermögensverteilung nach eigenen Wünschen gestalten: z.B. Eigenheim ungeteilt dem Ehepartner überlassen, Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten als Erbvoraus anrechnen oder gemeinnützige Organisationen bedenken. Ein Berliner Testament (Ehegattentestament) regelt, dass zuerst der Ehepartner alles erbt und die Kinder erst bei dessen Tod.
Worauf Oberärzte besonders achten sollten
Erstellen Sie das Testament bei einem Notar und tragen Sie es im zentralen Testamentsregister ein. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Testamentserstellung auch die Begünstigten in Lebens- und Rentenversicherungen zu überprüfen und mit dem Testament abzustimmen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Oberärzte schieben das Testament auf, weil sie sich jung und gesund fühlen. Außerdem werden Versicherungsbegünstigte nach der Heirat oder Geburt von Kindern oft nicht aktualisiert.
Fazit
Ein Testament in der Oberarztphase zu erstellen ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz der eigenen Familie. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – BGB Erbrecht
- Bundesfinanzministerium – Erbschaftsteuer
- Bundesärztekammer – Finanzielle Planung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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