Im Praktischen Jahr denken die wenigsten Medizinstudierenden ans Testament. Dabei ist gerade diese Lebensphase mit ihren ersten finanziellen Verpflichtungen, möglichen Partnerschaften und noch zu erwartenden langen Berufsjahren ein guter Zeitpunkt, sich zumindest grundlegend mit dem Thema zu befassen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die bei unverheirateten Partnern keine Berücksichtigung vorsieht
- Ein handschriftliches Testament ist bereits rechtlich wirksam und kann jederzeit geändert werden
- Für PJ-Studierende mit Schulden (BAföG, Studienkredite) ist eine klare Regelung besonders wichtig
Testament in der Phase PJ
Im PJ sind die meisten angehenden Ärztinnen und Ärzte Mitte bis Ende 20. Auch wenn das Thema Testament in diesem Alter abstrakt erscheint, gibt es gute Gründe, es nicht aufzuschieben. Wer einen Lebenspartner hat, der nicht verheiratet ist, sollte wissen: Ohne Testament erbt der unverheiratete Partner nach deutschem Recht gar nichts. Das gesamte Vermögen fällt an die Eltern oder Geschwister.
Ein handschriftliches Testament ist vollständig gültig, wenn es von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift versehen ist. Es kostet nichts und kann jederzeit formlos widerrufen werden. Mit einem Satz wie "Mein gesamtes Vermögen vermache ich meinem Partner [Name], geboren am [Datum]" ist bereits eine wirksame testamentarische Regelung getroffen.
Für PJ-Studierende mit BAföG-Schulden oder Studienkrediten ist außerdem zu überlegen, ob im Erbfall Schulden auf Erben übergehen. In Deutschland erben Erben auch Schulden, können aber die Erbschaft ausschlagen. Eine klare Dokumentation der Schulden im Testament kann hier Klarheit schaffen.
Worauf PJ-Studierende besonders achten sollten
Besprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wie Sie im gegenseitigen Todesfall absichern möchten. Ärzteversichert empfiehlt, die Testamentsplanung mit dem Abschluss einer günstigen Risikolebensversicherung zu kombinieren, um im Todesfall auch finanziell abzusichern.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele PJ-Studierende gehen davon aus, dass ohnehin nichts zu vererben sei, und denken nicht ans Testament. Dabei kann bereits ein kleines Erspartes oder ein Auto relevant sein. Außerdem werden Begünstigte in Lebensversicherungen oft vergessen einzutragen.
Fazit
Ein kurzes Testament im PJ zu schreiben kostet wenig Zeit, kann aber im Ernstfall den Unterschied für nahestehende Personen machen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – BGB Erbrecht
- Bundesministerium für Justiz – Testament
- Bundesärztekammer – Berufsstart
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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