Die Phase der Praxisabgabe und der Übergang in den Ruhestand sind ideale Zeitpunkte, das eigene Testament zu überprüfen oder erstmals zu erstellen. Gerade wenn sich durch den Praxisverkauf Vermögensverhältnisse erheblich verändern, ist eine aktualisierte letztwillige Verfügung unverzichtbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Erlös aus dem Praxisverkauf kann das erbschaftsteuerlich relevante Vermögen erheblich erhöhen
- Ein notarielles Testament ist juristisch sicherer als ein handschriftliches
- Die Nachfolge für Immobilien, Kapitalvermögen und Lebensversicherungen sollte klar geregelt sein
Testament in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand
Mit dem Verkauf der Praxis fließt oft ein erheblicher Betrag auf das Konto des Arztes oder der Ärztin. Ein Verkaufserlös von 200.000 bis 500.000 Euro verändert die Erbmasse erheblich und macht eine Überprüfung der erbrechtlichen Regelungen notwendig. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB, was nicht immer dem Willen des Erblassers entspricht.
Ein notarielles Testament bietet gegenüber dem handschriftlichen Testament den Vorteil, dass es beglaubigt ist, sicher beim zentralen Testamentsregister verwahrt wird und im Streitfall leichter vollstreckbar ist. Besondere Regelungsbedarfe entstehen, wenn neben dem Ehepartner auch Kinder aus früheren Beziehungen oder nicht-eheliche Lebenspartner bedacht werden sollen.
Im Ruhestand sollte zudem das Zusammenspiel von Testament und anderen letztwilligen Regelungen beachtet werden: Güterstand, Pflichtteilsansprüche, Lebensversicherungsverträge mit eingesetzten Begünstigten und Schenkungen zu Lebzeiten beeinflussen die tatsächliche Verteilung des Nachlasses. Eine vollständige Nachlassplanung mit einem Notar und einem Steuerberater ist empfehlenswert.
Worauf Ärzte in der Praxisabgabe besonders achten sollten
Aktualisieren Sie Ihr Testament spätestens nach dem Praxisverkauf und überprüfen Sie gleichzeitig die Begünstigungen in Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen. Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, sicherzustellen, dass Ihre Versicherungsverträge mit Ihrer Nachlassplanung harmonieren.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Ärzte haben ein Testament aus frühen Berufsjahren, das nie aktualisiert wurde und die aktuelle Vermögenssituation nicht mehr widerspiegelt. Ebenfalls kritisch ist die fehlende Abstimmung zwischen Testament und Begünstigtenregelungen in Versicherungsverträgen.
Fazit
Ein aktuelles Testament ist im Übergang zu Praxisabgabe und Ruhestand unverzichtbarer Bestandteil einer vollständigen Nachlassplanung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – BGB Erbrecht
- Bundesfinanzministerium – Erbschaftsteuer
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →