Als selbstständiger Praxisinhaber sind Sie nicht gesetzlich unfallversichert. Ein schwerer Unfall außerhalb der Arbeit kann zur dauerhaften Einschränkung der Praxisführung führen und erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige Ärzte sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) pflichtversichert
- Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität eine Einmalzahlung oder Rente
- Als Ergänzung zur BU-Versicherung deckt die Unfallversicherung auch nicht-beruflich bedingte Unfälle ab
Unfallversicherung in der Phase etablierter Praxisinhaber
Als niedergelassener Arzt sind Sie Selbstständiger und damit von der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften ausgenommen, sofern Sie sich nicht freiwillig versichern. Kommt es zu einem schweren Unfall in der Freizeit, beim Sport oder auf Reisen, erhalten Sie keine berufsgenossenschaftliche Unterstützung.
Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität eine einmalige Invaliditätssumme, die je nach Invaliditätsgrad gestaffelt ist. Eine Versicherungssumme von 500.000 Euro mit einer Progression von 500 Prozent ist für Ärzte mit hohem Einkommensniveau empfehlenswert. Bei vollständiger Invalidität würde dann die maximale Auszahlung von 2,5 Millionen Euro greifen.
Wichtig zu unterscheiden: Die Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, nicht bei Krankheiten. Sie ergänzt daher die Berufsunfähigkeitsversicherung, die auch bei Erkrankungen zahlt. Eine gute BU-Versicherung hat daher Vorrang, aber für Ärzte, die aktiv Sport treiben, einen gefährlichen Freizeit-Lebensstil führen oder viel reisen, ist die Unfallversicherung eine sinnvolle Ergänzung.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Prüfen Sie, ob Sie sich freiwillig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unfallversichern können, da dies bei bestimmten Tätigkeiten günstigere Konditionen bieten kann. Ärzteversichert vergleicht für Sie die besten privaten Unfallversicherungstarife mit arztspezifischen Bedingungen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Praxisinhaber vernachlässigen die private Unfallversicherung, weil sie die BU-Versicherung als ausreichend betrachten. Diese deckt jedoch nur den Fall dauerhafter Berufsunfähigkeit ab, nicht aber Freizeitzufälle mit vorübergehenden Einschränkungen.
Fazit
Eine private Unfallversicherung ist für selbstständige Praxisinhaber ein wichtiger, aber häufig vernachlässigter Baustein des Versicherungsschutzes. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Unfallversicherung
- BaFin – Versicherungsprodukte
- Bundesärztekammer – Selbstständige Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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