Als Facharzt im Angestelltenverhältnis sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitsunfälle und Wegeunfälle abgesichert. Für Freizeitunfälle, die statistisch häufiger sind, besteht jedoch kein gesetzlicher Schutz. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Arbeits- und Wegeunfälle, nicht Freizeitunfälle
- Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität durch einen Unfall
- Als Ergänzung zur BU-Versicherung schützt sie auch gegen nicht-krankheitsbedingte Einschränkungen
Unfallversicherung in der Phase Facharzt
Fachärzte im Klinikbetrieb sind durch die Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert. Was die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht abdeckt: Sportunfälle, Freizeitunfälle, Verkehrsunfälle als Privatperson und Unfälle im Urlaub. Statistisch passieren rund 70 Prozent aller Unfälle im Freizeitbereich.
Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität eine einmalige Kapitalleistung. Bei einem Facharzt mit einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto empfiehlt sich eine Invaliditätssumme von mindestens 300.000 bis 500.000 Euro als Grundsumme, kombiniert mit einer Progression von 350 bis 500 Prozent. Bei vollständiger Invalidität würden dann 1,5 bis 2,5 Millionen Euro ausgezahlt.
Die Unfallversicherung unterscheidet sich von der BU-Versicherung: Die BU zahlt auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit (Burnout, Bandscheibenerkrankung, psychische Erkrankungen), die Unfallversicherung nur bei unfallbedingter Invalidität. Beide Versicherungen ergänzen sich.
Worauf Fachärzte besonders achten sollten
Überprüfen Sie, ob eine Unfallversicherung in Ihrem Versicherungsportfolio fehlt, und vergleichen Sie Tarife mit arztspezifischen Klauseln. Ärzteversichert hilft Ihnen, die richtige Kombination aus BU- und Unfallversicherung zu finden.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Fachärzte verzichten auf eine private Unfallversicherung, weil sie sich auf die BU-Versicherung verlassen. Dabei ist die BU bei dauerhaften Folgen eines Freizeitunfalls möglicherweise nicht ausreichend.
Fazit
Eine private Unfallversicherung ergänzt die BU-Versicherung sinnvoll und schließt die Deckungslücke für Freizeitunfälle. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Unfallversicherung
- BaFin – Versicherungsrecht
- Bundesministerium für Arbeit – Gesetzliche Unfallversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →