Mit der Niederlassung endet die automatische Absicherung über den Arbeitgeber, darunter auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft. Gleichzeitig steigen Arbeitsbelastung und Stress, was das Unfallrisiko erhöht. Eine private Unfallversicherung wird deshalb zum Niederlassungsstart besonders wichtig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für selbständige Ärzte nicht automatisch, aber eine freiwillige Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist möglich
  • Eine private Unfallversicherung mit ausreichend hoher Invaliditätssumme schützt auch bei Freizeit- und Haushaltsunfällen
  • Die Kombination aus Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den vollständigsten Schutz

Unfallversicherung in der Phase des Niederlassungsstarts

Selbständige Ärzte sind keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Unfallversicherung, die für Arbeitnehmer automatisch gilt. Wer sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert, genießt Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge hierfür richten sich nach dem versicherten Jahresarbeitsverdienst. Alternativ oder ergänzend bietet eine private Unfallversicherung Schutz für alle Bereiche des Lebens, also auch bei Freizeitunfällen.

Eine private Unfallversicherung für Ärzte sollte eine Invaliditätssumme von mindestens 500.000 Euro, besser einer Million Euro, vorsehen. Der Unterschied zur BU-Versicherung ist wichtig: Die BU zahlt eine monatliche Rente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, während die Unfallversicherung eine einmalige Kapitalleistung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung leistet. Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für die BU, sondern eine sinnvolle Ergänzung.

Worauf niedergelassene Ärzte zum Start besonders achten sollten

Zum Niederlassungsstart sind viele neue Versicherungen abzuschließen, und die Unfallversicherung wird dabei leicht vergessen. Ärzteversichert empfiehlt, die Unfallversicherung als Teil eines Versicherungspakets zum Niederlassungsstart zu strukturieren und dabei die Bedingungen für die progressive Invaliditätsstaffel zu prüfen. Eine Progression von 350 bis 500 Prozent bedeutet, dass bei höheren Invaliditätsgraden überproportional höhere Leistungen ausgezahlt werden.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist der Abschluss einer Unfallversicherung mit zu niedriger Grundsumme und fehlender Progression. Im Fall einer schweren Verletzung reicht die Auszahlung dann nicht aus, um dauerhafte Einkommensverluste und Umbaukosten zu decken. Ein weiterer Fehler ist das Vergessen der freiwilligen Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft, was im Fall eines Praxisunfalls zu erheblichen Versorgungslücken führt.

Fazit

Die Unfallversicherung ist ein oft unterschätzter, aber wichtiger Baustein der Absicherung für niedergelassene Ärzte zum Praxisstart. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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