Beim Wiedereinstieg in den ärztlichen Beruf ändert sich die Unfallversicherungssituation je nach Art der Tätigkeit. Angestellte Ärzte sind über die Berufsgenossenschaft abgesichert, selbstständige nicht. Ein frühzeitiger Check stellt sicher, dass keine Lücken entstehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte Ärzte im Wiedereinstieg sind über BGW gegen Arbeitsunfälle versichert
  • Selbstständige Ärzte im Wiedereinstieg benötigen private Unfallversicherung
  • Freizeit-Unfallrisiko durch private Police absichern

Unfallversicherung in der Phase Wiedereinstieg

Beim Wiedereinstieg sollte als erstes die Frage geklärt werden: Angestellt oder selbstständig? Angestellte Ärzte werden automatisch über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Dieser Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag und erfordert keine eigene Handlung.

Selbstständige Ärzte, die eine Praxis eröffnen oder als freiberufliche Vertretungsärzte tätig werden, haben keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Sie können sich freiwillig bei der BGW versichern oder eine private Unfallversicherung abschließen. Die freiwillige BGW-Versicherung bietet den Vorteil, dass Beitragsberechnung und Leistungsumfang dem gesetzlichen Standard entsprechen.

Eine private Unfallversicherung ergänzt den Schutz um Freizeitunfälle und bietet flexible Gestaltungsoptionen wie Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld und Todesfallleistungen. Für Ärzte im Wiedereinstieg, die aktiv Sport treiben oder häufig reisen, ist eine umfassende Unfallpolice besonders sinnvoll. Wichtig ist, dass die BU-Versicherung weiterhin als Hauptabsicherung betrachtet wird, da sie das breitere Spektrum der Berufsunfähigkeit abdeckt.

Worauf Ärzte im Wiedereinstieg besonders achten sollten

Ärzte im Wiedereinstieg sollten klären, ob sie angestellt oder selbstständig tätig sind, und entsprechend den Unfallversicherungsschutz anpassen. Ärzteversichert führt einen kostenlosen Versicherungscheck durch und stellt sicher, dass Arbeits- und Freizeitunfälle lückenlos abgedeckt sind.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Typische Fehler sind die fehlerhafte Annahme, die BGW-Versicherung greife auch für selbstständige Tätigkeiten, sowie das Vergessen der privaten Unfallversicherung bei einem Wechsel in die Selbstständigkeit.

Fazit

Unfallversicherung beim Wiedereinstieg ist ein einfach zu lösendes Problem, wenn man es frühzeitig angeht. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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