Mit der Praxisabgabe endet die aktive Einkommensphase und das aufgebaute Vermögen muss nun gezielt so strukturiert werden, dass es den Ruhestand langfristig trägt. Die Weichen für eine gute Altersversorgung werden in den letzten Jahren vor der Abgabe gestellt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Praxisverkaufserlös ist oft die größte Einzelzahlung im Leben, muss aber sofort steuerlich und strategisch korrekt behandelt werden
  • Die gesetzliche Rentenversorgung durch das Versorgungswerk deckt in der Regel nur 50 bis 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens ab
  • Im Ruhestand sollte das Vermögen konservativ in mehrere Anlageklassen aufgeteilt werden, um Langlebigkeitsrisiko und Inflation zu begegnen

Vermögensaufbau in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand

Der Verkauf einer gut laufenden Praxis bringt je nach Fachgebiet, Standort und Patientenstamm zwischen 150.000 und 500.000 Euro. Dieser Erlös ist steuerlich begünstigt: Der sogenannte Veräußerungsgewinn aus einer freiberuflichen Praxis wird nach § 18 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz versteuert, sofern der Arzt das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft berufsunfähig ist. Der Freibetrag beträgt 45.000 Euro, der halbe Durchschnittssteuersatz gilt für den verbleibenden Gewinn.

Im Ruhestand muss das Gesamtvermögen so strukturiert sein, dass es dreißig oder mehr Jahre trägt. Eine gängige Faustregel ist die Aufteilung in drei Töpfe: ein liquider Sicherheitspuffer von zwei bis drei Jahresausgaben, ein konservatives Wertpapierportfolio aus Anleihen und dividendenstarken Aktien, und ein Immobilienanteil für inflationsgeschützte Erträge. Wer mit 67 Jahren in Rente geht und bis 95 lebt, benötigt bei monatlichen Ausgaben von 5.000 Euro ein Gesamtvermögen von rund 1,5 Millionen Euro, das jedoch durch Versorgungswerksrente und ggf. gesetzliche Rente ergänzt wird.

Worauf Ärzte vor und nach der Praxisabgabe besonders achten sollten

Der häufigste Fehler bei der Praxisabgabe ist das Unterschätzen der Steuerbelastung auf den Verkaufserlös. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens fünf Jahre vor der geplanten Abgabe eine umfassende Ruhestandsplanung durchzuführen, die steuerliche, versicherungstechnische und finanzielle Aspekte zusammenführt. Die Entscheidung für eine Leibrente oder eine Einmalzahlung aus dem Versorgungswerk sollte ebenfalls rechtzeitig vorbereitet werden.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Ärzte versäumen es, den Praxisverkaufserlös unmittelbar nach Erhalt anzulegen, und lassen ihn monate- oder jahrelang unverzinst auf dem Girokonto liegen. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen einer Nachlassplanung: Testament, Erbschaftsteueroptimierung und Vollmachten für den Pflegefall sollten spätestens zu diesem Zeitpunkt geregelt sein.

Fazit

Der Ruhestand beginnt finanziell nicht mit der letzten Praxisstunde, sondern mit einer sorgfältigen Planung in den Jahren davor. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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