Die Praxisabgabe ist ein Wendepunkt, der eine vollständige Neuordnung des gesamten Versicherungsportfolios erfordert. Viele Policen, die über Jahrzehnte sinnvoll waren, werden nun überflüssig, während gleichzeitig neue Absicherungsbedürfnisse entstehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufshaftpflicht für die Praxis muss spätestens mit dem letzten Behandlungstag entsprechend angepasst oder beendet werden
- Eine Nachhaftungsdeckung bleibt für die gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu zehn Jahren wichtig
- Private Pflegezusatzversicherungen gewinnen nach der Praxisabgabe massiv an Bedeutung
Versicherungscheck in der Phase Praxisabgabe und Ruhestand
Mit der Praxisabgabe entfällt das Bedürfnis nach einer laufenden Berufshaftpflicht als niedergelassener Arzt. Allerdings bleiben bereits behandelte Patienten für Jahre die Möglichkeit, Behandlungsfehleransprüche geltend zu machen. Die zivilrechtliche Verjährung bei Arzthaftungsansprüchen beträgt in Deutschland drei Jahre ab Kenntnis des Schadens, kann aber durch absolute Verjährungsfristen von bis zu zehn Jahren verlängert werden. Deshalb ist eine Nachhaftungsdeckung unbedingt beizubehalten.
Gleichzeitig sollten alle nicht mehr benötigten betrieblichen Policen geprüft werden: Praxisinventarversicherung, Glasbruchversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung und gegebenenfalls Cyberversicherung können nach Praxisübergabe gekündigt oder an den Käufer übertragen werden. Wichtig ist die genaue Prüfung des Übergabevertrags, der regeln sollte, welche Policen auf den Käufer übergehen und welche weiterlaufen.
Worauf Ärzte vor dem Ruhestand besonders achten sollten
Im Ruhestand rücken Kranken- und Pflegeversicherung in den Vordergrund. PKV-Beitragsentlastungsoptionen, die viele Verträge vorsehen, sollten jetzt aktiviert werden. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, rechtzeitig vor der Praxisabgabe eine Pflegezusatzversicherung zu prüfen, da diese im Alter deutlich teurer wird und ggf. nicht mehr abschließbar ist. Auch die Absicherung des Vermögens, etwa durch eine Hausratanpassung oder eine aktualisierte Haftpflichtversicherung, sollte auf dem Prüfstand stehen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Der häufigste Fehler ist das vergessene Kündigen von Praxisversicherungen, die noch Monate nach der Abgabe weiterlaufen und unnötige Kosten verursachen. Ein zweiter Fehler ist das Versäumen der Nachhaftungsdeckung, was im schlimmsten Fall zu persönlicher Haftung für Behandlungsfehler aus der Vergangenheit führen kann.
Fazit
Der Versicherungscheck bei der Praxisabgabe ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein Prozess, der idealerweise zwei Jahre vor dem geplanten Übergabetermin beginnt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Nachhaftungsdeckung für Ärzte
- Bundesärztekammer – Praxisabgabe
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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