Mit der Approbation beginnt die Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk. Als Assistenzarzt ist das Versorgungswerk der Grundpfeiler der Altersvorsorge, und die Weichenstellungen dieser Phase beeinflussen die spätere Rente erheblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk richten sich nach dem Einkommen und betragen in den meisten Bundesländern etwa 17 bis 20 Prozent des Bruttogehalts, maximal den Regelpflichtbeitrag.
  • Assistenzärzte, die wenig verdienen, zahlen den Sozialbeitrag (Mindestbeitrag), der je nach Versorgungswerk 150 bis 400 Euro monatlich beträgt.
  • Beitragsjahre in der Weiterbildungsphase sind wertvolle Anwartschaftsjahre für die spätere Rente, da die Beitragssumme direkt die Rentenanwartschaft bestimmt.

Versorgungswerk in der Phase Assistenzarzt

Mit der Approbation und dem Eintritt in die Weiterbildung wird die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der jeweiligen Landesärztekammer Pflicht. Der monatliche Regelpflichtbeitrag liegt je nach Bundesland und Versorgungswerk bei 1.000 bis 1.500 Euro, wird aber für Assistenzärzte mit geringem Einkommen auf den Sozialbeitrag reduziert.

Assistenzärzte können bei der Aufnahme in das Versorgungswerk die Beitragshöhe auf den Sozialbeitrag reduzieren, wenn ihr Einkommen dies erfordert. Diese Möglichkeit sollte bekannt sein, aber mit Bedacht genutzt werden: Jeder nicht eingezahlte Euro bedeutet dauerhaft weniger Rente. Bei einem Regelpflichtbeitrag von 1.200 Euro monatlich und einem stattdessen gezahlten Sozialbeitrag von 300 Euro gehen 900 Euro monatlich an Rentenbeiträgen verloren, was über 5 Jahre Weiterbildungszeit 54.000 Euro Beitragsersparnis, aber auch entsprechende Rentenanwartschaftsverluste bedeutet.

Wichtig ist das Verständnis der eigenen Rentenanwartschaft: Jedes Jahr nach Kammerzugehörigkeit und eingezahlten Beiträgen erhöht die spätere Monatsrente. Eine jährliche Rentenauskunft des Versorgungswerks zeigt die aktuelle Anwartschaft und prognostiziert die Altersrente.

Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten

Assistenzärzte, die den Job wechseln oder in ein anderes Bundesland wechseln, müssen sicherstellen, dass die Mitgliedschaft im richtigen Versorgungswerk besteht. Bei einem Wechsel zwischen Bundesländern ist ein Übertrag der Anwartschaft in der Regel möglich. Ärzteversichert berät im Zusammenhang mit dem Versorgungswerk auch über sinnvolle Ergänzungen durch private Altersvorsorge.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Nichtbeachten der Beitragshöhe: Viele Assistenzärzte zahlen automatisch den Sozialbeitrag, ohne sich der langfristigen Auswirkungen bewusst zu sein. Ein zweiter Fehler ist das Vergessen der Ummeldung beim Versorgungswerk bei einem Umzug oder Arbeitgeberwechsel in ein anderes Bundesland.

Fazit

Das Versorgungswerk ist für Assistenzärzte das wichtigste Altersvorsorge-Instrument. Wer früh zahlt und die Rentenanwartschaft im Blick behält, legt den Grundstein für eine ausreichende Altersversorgung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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