Wer als Arzt in Elternzeit geht, muss klären, was mit den Beiträgen zum ärztlichen Versorgungswerk passiert. Die Elternzeit kann Lücken in der Rentenanwartschaft hinterlassen, die gezielt ausgeglichen werden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit ruht die Beitragspflicht zum Versorgungswerk, wenn kein Einkommen erzielt wird
  • Freiwillige Beiträge können auch während der Elternzeit gezahlt werden, um Lücken zu schließen
  • Lücken in der Beitragshistorie mindern die spätere Versorgungswerk-Rente spürbar

Versorgungswerk in der Phase Elternzeit

Ärzte sind Pflichtmitglieder des ärztlichen Versorgungswerks ihres Bundeslandes. Solange sie ärztlich tätig sind und Einkommen erzielen, zahlen sie Pflichtbeiträge. Während der Elternzeit entfällt das beitragspflichtige Einkommen in der Regel, weshalb keine Pflichtbeiträge anfallen. Das bedeutet jedoch, dass für jeden Monat ohne Beitragszahlung keine Rentenanwartschaft aufgebaut wird.

Die Auswirkungen sind langfristig erheblich. Ein Jahr Elternzeit ohne freiwillige Beiträge kann die spätere monatliche Versorgungswerk-Rente um mehrere hundert Euro mindern. Wer beispielsweise im Versorgungswerk Bayern nach 40 Beitragsjahren eine Rente von 4.000 Euro erwartet, verliert durch ein Jahr Elternzeit ohne Beiträge rund 100 Euro monatliche Rente auf Lebenszeit.

Die meisten Versorgungswerke erlauben freiwillige Beitragszahlungen, um Lücken zu schließen. Der Beitrag kann dabei zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag frei gewählt werden. Wer in der Elternzeit finanziell engagiert ist, kann zumindest einen Mindestbeitrag zahlen, um die Mitgliedschaft aktiv zu halten und Anwartschaften zu erwerben.

Worauf Ärzte in Elternzeit besonders achten sollten

Die Regelungen zur Elternzeit variieren je nach Versorgungswerk des Bundeslandes. Es empfiehlt sich, rechtzeitig beim zuständigen Versorgungswerk anzufragen, welche Möglichkeiten für freiwillige Beiträge während der Elternzeit bestehen. Ärzteversichert unterstützt bei der Analyse der Versorgungslücke und der Planung ergänzender Altersvorsorge.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Viele Ärzte gehen davon aus, dass die Elternzeit versicherungsrechtlich wie eine Krankheit behandelt wird und das Versorgungswerk automatisch weiterläuft. Das ist nicht der Fall. Wer keine aktive Entscheidung trifft, zahlt in der Elternzeit nichts und verliert entsprechende Anwartschaften.

Fazit

Die Elternzeit sollte bei der Versorgungswerk-Planung bewusst mitgedacht werden, damit keine unerwarteten Rentenlücken entstehen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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