Als etablierter Praxisinhaber mit zehn oder mehr Jahren Niederlassung ist Ihr Versorgungswerk-Konto ein bedeutender Vermögensbaustein. Doch wissen Sie tatsächlich, wie hoch Ihre prognostizierte Rente heute ist und ob sie für Ihren gewünschten Ruhestandsstandard reicht?
Das Wichtigste in Kürze
- Etablierte Praxisinhaber sollten alle drei bis fünf Jahre eine aktuelle Rentenprognose anfordern
- Freiwillige Mehrzahlungen ins Versorgungswerk sind je nach Bundesland möglich und steuerlich vorteilhaft
- Die Versorgungswerk-Rente deckt bei hohem Praxiseinkommen oft nur 30 bis 40 Prozent des Nettoeinkommens
Versorgungswerk in der Phase etablierter Praxisinhaber
Als niedergelassener Arzt zahlen Sie seit vielen Jahren Pflichtbeiträge in das ärztliche Versorgungswerk Ihres Bundeslandes. Bei einem Praxisgewinn von 120.000 bis 180.000 Euro jährlich entspricht der Pflichtbeitrag typischerweise 18 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, maximal jedoch dem satzungsgemäßen Höchstbeitrag von circa 1.200 bis 1.800 Euro monatlich.
Nach 15 Jahren Niederlassung mit regelmäßigen Beitragszahlungen haben Sie eine beachtliche Versorgungswerk-Rente aufgebaut. Die prognostizierte Bruttorente beläuft sich in dieser Phase häufig auf 3.000 bis 5.000 Euro monatlich, netto nach Einkommensteuer auf 2.000 bis 3.500 Euro. Bei einem Netto-Praxisgewinn von 7.000 bis 10.000 Euro monatlich bleibt eine erhebliche Lücke.
Viele Versorgungswerke erlauben freiwillige Mehrzahlungen bis zum Doppelten des Pflichtbeitrags. Diese sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar und erhöhen die spätere Rente proportional. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent kostet ein freiwilliger Mehrbeitrag von 1.000 Euro netto nur 580 Euro effektiv. Das ist eine sehr effiziente Form der Altersvorsorge, die viele Praxisinhaber nicht ausschöpfen.
Überprüfen Sie auch, ob Versorgungswerk-Leistungen aus früheren Bundesländern zusammengeführt werden müssen. Wer als Assistenzarzt in Bayern tätig war und nun in NRW niedergelassen ist, hat möglicherweise Anwartschaften in zwei verschiedenen Versorgungswerken, die separat verwaltet werden.
Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten
Fordern Sie bei Ihrem Versorgungswerk eine aktuelle Rentenprognose an und vergleichen Sie diese mit Ihrem angestrebten Ruhestandseinkommen. Die meisten Versorgungswerke stellen diese Information online oder auf Anfrage zur Verfügung. Ärzteversichert hilft Ihnen, auf Basis dieser Prognose die verbleibende Versorgungslücke zu berechnen und geeignete Ergänzungsprodukte zu identifizieren, ob fondsgebundene Rentenversicherung, Rürup-Rente oder ETF-Portfolio.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das blinde Vertrauen auf das Versorgungswerk als alleinige Altersvorsorge. Viele Praxisinhaber wissen gar nicht, wie hoch ihre tatsächliche Anwartschaft ist, weil sie die Renteninformationen jahrelang nicht gelesen haben. Ein weiterer Fehler ist, freiwillige Mehrzahlungen nicht zu nutzen, obwohl die steuerliche Förderung sie besonders attraktiv macht. Schließlich wird oft vergessen, dass die Versorgungswerk-Rente im Alter voll steuerpflichtig ist und der tatsächliche Nettobetrag deutlich unter der ausgewiesenen Bruttorente liegt.
Fazit
Als etablierter Praxisinhaber sollten Sie Ihre Versorgungswerk-Anwartschaft kennen, freiwillige Mehrzahlungen prüfen und die Versorgungslücke aktiv durch weitere Altersvorsorgeprodukte schließen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke
- Bundesfinanzministerium – Sonderausgaben Altersvorsorge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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