Mit der Approbation und dem Beginn der Assistenzarztzeit beginnt die Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk. Als Facharzt zahlt man nun regelmäßig in dieses System ein, das die zentrale Säule der späteren Altersvorsorge bildet. Wer das System versteht, kann es optimal nutzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Versorgungswerk ist ein obligatorisches berufsständisches Versorgungssystem für approbierte Ärzte
  • Der Pflichtbeitrag richtet sich nach dem Einkommen und beträgt maximal etwa 17.000 Euro jährlich
  • Freiwillige Mehrzahlungen sind möglich und erhöhen die spätere Rente

Versorgungswerk in der Phase Facharzt

Das ärztliche Versorgungswerk ist eine der 18 berufsständischen Versorgungswerke in Deutschland. Es ist keine staatliche Rentenversicherung, sondern eine eigenständige Einrichtung der jeweiligen Landesärztekammer. Approbierte Ärzte, die in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig sind, werden auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und zahlen stattdessen in das Versorgungswerk ein.

Der Pflichtbeitrag für Fachärzte in einem Anstellungsverhältnis entspricht in der Regel dem Pflichtbeitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (2025: 18,6 Prozent des Bruttogehalts) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 7.550 Euro (West). Das ergibt einen maximalen Jahresbeitrag von rund 16.800 Euro. Arbeitgeber tragen die Hälfte dieses Beitrags, genau wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für Fachärzte mit höherem Einkommen als die Beitragsbemessungsgrenze gibt es freiwillige Mehrzahlungen, die im Rahmen der Satzungsregeln des jeweiligen Versorgungswerks möglich sind. Diese Mehrleistungen erhöhen die spätere Rente und können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Worauf Fachärzte besonders achten sollten

Wer als Facharzt den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht stellt, sollte diesen rechtzeitig stellen, da er rückwirkend nur für drei Monate gilt. Wer den Antrag verpasst, zahlt für diesen Zeitraum in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Ärzteversichert empfiehlt, bei jedem Stellenwechsel erneut zu prüfen, ob der Befreiungsantrag beim neuen Arbeitgeber korrekt eingereicht wurde.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen des Befreiungsantrags beim Stellenwechsel. Wer in eine neue Klinik wechselt, muss beim neuen Arbeitgeber erneut einen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, der vom Versorgungswerk bestätigt werden muss.

Ebenfalls problematisch: das Unterschätzen des Versorgungswerks als Altersvorsorge. Viele Fachärzte ergänzen das Versorgungswerk durch teure Versicherungsprodukte, ohne die tatsächliche Rentenerwartung des Versorgungswerks zu kennen. Eine aktuelle Rentenauskunft beim Versorgungswerk bildet die Grundlage jeder sinnvollen Altersvorsorgeplanung.

Fazit

Das Versorgungswerk ist für Fachärzte das wichtigste Instrument der Altersvorsorge. Wer es versteht und optimal nutzt, legt das Fundament für einen sicheren Ruhestand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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