Mit der Niederlassung endet in der Regel die gesetzliche Rentenversicherungspflicht und das ärztliche Versorgungswerk übernimmt vollständig die Altersvorsorge. Wer die Beitragsstruktur und Leistungen des Versorgungswerks von Beginn an versteht, legt den Grundstein für eine auskömmliche Rente im Alter.
Das Wichtigste in Kürze
- Selbstständige Ärzte sind Pflichtmitglied im ärztlichen Versorgungswerk, nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Der Regelpflichtbeitrag beträgt je nach Bundesland zwischen 1.300 und 1.800 Euro monatlich
- Freiwillige Mehrzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch spürbar
Versorgungswerk in der Phase Niederlassungsstart
Mit der Niederlassung als Vertragsarzt oder als Privatarzt werden Ärzte Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk ihres Bundeslandes. Die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) ist damit für die Altersvorsorge nicht mehr zuständig. Der Regelpflichtbeitrag orientiert sich am durchschnittlichen Jahresverdienst aller Mitglieder des Versorgungswerks und liegt 2025 je nach Bundesland zwischen 1.300 und 1.800 Euro monatlich. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, was die effektive Belastung deutlich reduziert.
Zum Niederlassungsstart ist der Cashflow oft angespannt, da Praxisfinanzierung, Betriebskosten und Lebenshaltung parallel laufen. Viele Versorgungswerke erlauben in der Anfangsphase einen reduzierten Beitrag auf bis zu einem Viertel des Regelpflichtbeitrags. Diese Option sollte jedoch nur vorübergehend genutzt werden, da reduzierte Beiträge zu geringeren Rentenanwartschaften führen. Sobald die Praxis wirtschaftlich läuft, empfiehlt sich eine Rückkehr zum vollen Beitrag und bei guter Ertragslage die Prüfung freiwilliger Mehrzahlungen, die den Rentenanspruch überproportional steigern können.
Zusätzlich zur Altersrente bietet das Versorgungswerk Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenversorgung. Die Höhe der BU-Rente aus dem Versorgungswerk liegt in der Regel zwischen 50 und 70 Prozent der späteren Altersrente und reicht für viele Niederlassungsärzte allein nicht aus. Eine ergänzende private BU-Versicherung ist daher auch nach der Niederlassung unverzichtbar. Die Leistungen des Versorgungswerks und der privaten BU-Police ergänzen sich und schließen gemeinsam die Einkommenslücke bei Erkrankung.
Worauf Niederlassungsärzte besonders achten sollten
Niederlassungsärzte sollten unmittelbar nach der Niederlassung prüfen, ob die bestehende private BU-Versicherung noch auf den Selbstständigenstatus zugeschnitten ist und die neue Einkommenshöhe korrekt abbildet. Ärzteversichert analysiert, ob der Schutz durch das Versorgungswerk und die private Police zusammen ausreichend ist, und empfiehlt Anpassungen, wenn Lücken bestehen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Typische Fehler sind die dauerhafte Nutzung des reduzierten Versorgungswerkbeitrags aus Liquiditätsgründen ohne spätere Nachzahlungsplanung sowie das Übersehen, dass eine frühere BU-Police möglicherweise nur auf Angestelltentätigkeit ausgerichtet ist und selbstständige Tätigkeit nicht vollständig abdeckt.
Fazit
Das Versorgungswerk ist das Fundament der Altersvorsorge zum Niederlassungsstart und sollte von Beginn an bewusst gestaltet werden. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Gesetze im Internet – KVLG
- GDV – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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