Das Versorgungswerk ist für niedergelassene Ärzte die zentrale Säule der Altersvorsorge. Mit der Praxisabgabe enden die Pflichtbeiträge, und die Auszahlung der aufgebauten Rentenanwartschaft beginnt. Die richtige Planung des Übergangszeitraums entscheidet darüber, wie viel von der lebenslangen Rente tatsächlich netto übrig bleibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versorgungswerksrente wird als sonstige Einkünfte versteuert, der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Renteneintritts ab
  • Frühzeitige Beitragserhöhungen in den letzten aktiven Jahren können die Monatsrente noch spürbar steigern
  • Sterbegeld, Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsrente des Versorgungswerks laufen nach der Praxisabgabe weiter

Versorgungswerk in der Phase Praxisabgabe / Ruhestand

Die Höhe der Versorgungswerksrente ergibt sich aus den geleisteten Beiträgen und dem sogenannten Rentensteigerungsbetrag, der vom jeweiligen Versorgungswerk festgelegt wird. Wer über 35 Jahre hinweg den Regelpflichtbeitrag (2025 bei den meisten Werken rund 1.550 bis 1.700 Euro monatlich) gezahlt hat, kann mit einer monatlichen Altersrente zwischen 3.500 und 5.000 Euro rechnen, je nach Versorgungswerk und Satzung. Freiwillige Mehrleistungen oder erhöhte Pflichtbeiträge in guteinkommensstarken Jahren erhöhen diesen Betrag.

Ab dem Renteneintritt gilt: Die Versorgungswerksrente ist einkommensteuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Renteneintrittsjahrgang. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 83 Prozent seiner Rente. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent. Der individuelle Steuersatz im Ruhestand ist in der Regel deutlich niedriger als im aktiven Berufsleben, was die Nettorente gegenüber einer Hochrechnung mit Aktivbeitragssteuersatz deutlich verbessert.

Eine wichtige Entscheidung ist der Auszahlungszeitpunkt. Die meisten Versorgungswerke erlauben den Rentenbeginn ab 60 oder 62 Jahren, mit entsprechenden versicherungsmathematischen Abschlägen. Eine Verschiebung auf 67 oder 68 Jahre erhöht den monatlichen Betrag dagegen merklich.

Worauf Ärzte in der Praxisabgabe besonders achten sollten

Viele Ärzte wissen nicht, dass eine vorübergehende Weiterführung einer ärztlichen Nebentätigkeit nach der Praxisabgabe, zum Beispiel als angestellter Belegarzt oder in der Urlaubsvertretung, erneute Beitragspflicht beim Versorgungswerk auslösen kann. Das ist nicht zwingend nachteilig, sollte aber geplant sein. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens zwei Jahre vor der geplanten Praxisabgabe eine individuelle Rentenauskunft beim eigenen Versorgungswerk einzuholen und auf Basis dieser Zahlen die Auszahlungsstrategie festzulegen.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Verpassen der Frist für freiwillige Mehrzahlungen: Viele Versorgungswerke erlauben erhöhte Beiträge nur bis zu bestimmten Altersgrenzen oder bis zum Ende des aktiven Mitgliedsstatus. Wer diese Fristen verpasst, kann die Rentenhöhe nicht mehr nachträglich steigern.

Ebenfalls problematisch ist das fehlende Zusammenspiel zwischen Versorgungswerksrente und privatem Vermögensabbau. Wer beide Einkunftsquellen nicht aufeinander abstimmt, riskiert in einzelnen Jahren unnötig hohe Steuerprogression.

Fazit

Das Versorgungswerk bildet das Fundament des ärztlichen Ruhestands, und eine rechtzeitige Planung der Auszahlungsphase lohnt sich in barem Geld. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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