Beim Wiedereinstieg in die ärztliche Tätigkeit lebt die Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk wieder auf. Wer versteht, wie die Beitragspause die spätere Rente beeinflusst, kann gezielt Maßnahmen zur Kompensation ergreifen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beitragspause während der Elternzeit oder einer anderen Berufspause reduziert die spätere Versorgungsrente proportional zur Beitragsdauer.
- Freiwillige Nachzahlungen in das Versorgungswerk nach Ende der Pause können die Rentenlücke schließen, sind aber betragsmäßig begrenzt.
- Ab Wiedereinstieg gilt automatisch wieder die Beitragspflicht zum Versorgungswerk, die im Einkommensteuerbescheid als Sonderausgabe absetzbar ist.
Versorgungswerk beim Wiedereinstieg
Mit Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit – auch in Teilzeit – lebt die Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk wieder auf. Der Beitrag wird auf Basis des Einkommens berechnet, wobei der Mindestbeitrag (Sozialbeitrag) unabhängig vom Einkommen zu zahlen ist, sofern die Mitgliedschaft besteht. Für Teilzeitärzte mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro monatlich beträgt der Versorgungswerk-Beitrag je nach Bundesland zwischen 700 und 900 Euro monatlich, was einer erheblichen Einkommensbelastung entspricht.
Zur Rentenlücke aus der Berufspause: Jedes Beitragsjahr entspricht einer bestimmten Rentenanwartschaft. Bei einem Vollbeitrag von 1.200 Euro monatlich und einem Rentenwert von 0,5 Prozent pro Beitragsjahr des Endgehalts fehlen nach 1 Jahr Pause etwa 0,5 Prozent der späteren Vollrente. Bei einem Rentenanspruch von 4.000 Euro monatlich sind das 20 Euro monatlich weniger für immer. Über 20 Rentenjahre kumuliert das auf 4.800 Euro Gesamtverlust je Pausenjahr.
Freiwillige Nachzahlungen sind bei vielen Versorgungswerken möglich und werden in der Regel mit demselben Rentenwert berechnet wie reguläre Beiträge. Die Einzahlung von 14.400 Euro (entsprechend 12 Monatsbeiträgen) schließt eine einjährige Beitragslücke vollständig.
Worauf Ärzte beim Wiedereinstieg besonders achten sollten
Beim Wiedereinstieg sollte sofort eine aktuelle Rentenauskunft des Versorgungswerks beantragt werden, die die Auswirkungen der Pause auf die prognostizierte Rente zeigt. Ärzteversichert empfiehlt, diese Auskunft mit dem Gesamtversorgungsziel abzugleichen und zu entscheiden, ob Nachzahlungen, erhöhte laufende Beiträge oder private Zusatzvorsorge die sinnvollste Maßnahme ist.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Nichtwissen über die Möglichkeit freiwilliger Nachzahlungen, wodurch Rentenlücken unnötig bestehen bleiben. Ein zweiter Fehler ist die Annahme, dass bei Teilzeitarbeit ein reduzierter Beitrag automatisch gilt: Dies muss beim Versorgungswerk beantragt werden.
Fazit
Das Versorgungswerk ist das Herzstück der ärztlichen Altersvorsorge. Wer beim Wiedereinstieg aktiv plant und Beitragslücken schließt, schützt die eigene Rente langfristig. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerk
- BMAS – Altersversorgung für Freiberufler
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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