Als junger Arzt fühlt sich eine Vorsorgevollmacht wie ein Thema für ältere Menschen an. Doch gerade im intensiven klinischen Alltag mit erhöhtem Unfallrisiko und gesundheitlicher Belastung ist es sinnvoll, frühzeitig vorzusorgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Vorsorgevollmacht kann selbst ein Partner oder ein Elternteil im Ernstfall nicht für Sie handeln, ein gesetzlicher Betreuer wird dann vom Gericht bestellt.
- Eine einfache Vorsorgevollmacht kann ohne Notar erstellt werden, notarielle Beglaubigung oder Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister erhöhen die Rechtssicherheit erheblich.
- Ergänzend sollte eine Patientenverfügung erstellt werden, die medizinische Wünsche für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit festhält.
Vorsorgevollmacht in der Phase Assistenzarzt
Assistenzärzte erleben im klinischen Alltag, wie wichtig rechtliche Vorsorgeinstrumente sind: Sie sehen Patienten, für die im Ernstfall niemand entscheiden kann, weil keine Vollmacht existiert. Dieses Wissen sollte zur persönlichen Vorsorge motivieren.
Eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Vertrauensperson, in gesundheitlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten stellvertretend zu handeln, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Für Assistenzärzte im Alter von 27 bis 35 Jahren sind typische Szenarien: schwerer Unfall, länger andauernde schwere Erkrankung oder vorübergehende Bewusstlosigkeit. In diesen Fällen können Gehalt, Mietkonten und medizinische Entscheidungen ohne Vollmacht zum Problem werden.
Der Vorgang ist einfach: Eine Vorsorgevollmacht kann handschriftlich erstellt, mit einem genauen Datum versehen und von der bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Für finanzielle Transaktionen, insbesondere bei Bankkonten und Immobilien, verlangen viele Institute eine notariell beglaubigte Unterschrift. Die notarielle Beglaubigung kostet je nach Wert und Umfang zwischen 20 und 300 Euro.
Worauf Assistenzärzte besonders achten sollten
Assistenzärzte sollten die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung zusammen mit dem Versicherungsüberblick als Paket anlegen und an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahren. Die bevollmächtigte Person muss über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Erstellung der Vollmacht auch die Begünstigungsregelungen in Versicherungsverträgen zu überprüfen.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Erstellen einer Vollmacht, ohne die bevollmächtigte Person über den Inhalt zu informieren: Ohne Kenntnis der Vollmacht kann sie nicht eingesetzt werden. Ein zweiter Fehler ist das Auslassen von Finanzierungsangelegenheiten im Text der Vollmacht, was Bankgeschäfte im Ernstfall blockiert.
Fazit
Eine Vorsorgevollmacht ist in einer Stunde erledigt und schützt vor monatelangen Betreuungsverfahren im Ernstfall. Als Arzt wissen Sie, wie wichtig diese Vorbereitung ist. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz – Vorsorgevollmacht
- Gesetze im Internet – BGB Betreuungsrecht
- Bundesärztekammer – Patientenverfügung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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