Als etablierter Praxisinhaber tragen Sie Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, Ihre Patienten und Ihr Unternehmen. Eine Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass die Praxis auch dann weitergeführt werden kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft handlungsunfähig werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen
  • Ohne Vollmacht kann nur ein gerichtlich bestellter Betreuer handeln, was Zeit und Praxisbetrieb gefährdet
  • Für Praxisinhaber sind Generalvollmacht und Praxisvollmacht häufig sinnvoll zu trennen

Vorsorgevollmacht in der Phase Etablierter Praxisinhaber

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, etwa nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit. Als niedergelassener Arzt betrifft dies nicht nur Ihre privaten Angelegenheiten, sondern auch die laufenden Praxisgeschäfte: Vertragsunterzeichnungen, Personalentscheidungen, Abrechnungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung.

Statistisch erleiden rund 270.000 Menschen in Deutschland jährlich einen Schlaganfall, viele davon im mittleren Lebensalter. Eine gut ausgearbeitete Vorsorgevollmacht, idealerweise notariell beurkundet, sichert die Handlungsfähigkeit der Praxis in solchen Krisensituationen ab. Die Kosten für eine notarielle Beglaubigung liegen je nach Vermögenswert zwischen 30 und mehreren hundert Euro.

Praxisinhaber sollten außerdem eine separate Praxisvollmacht in Betracht ziehen, die einem Praxispartner oder einem Rechtsanwalt erteilt wird und ausschließlich die geschäftlichen Belange regelt. Diese Trennung verhindert, dass private Vollmachtgeber in komplexe Praxisangelegenheiten eingreifen, für die sie möglicherweise nicht qualifiziert sind.

Worauf etablierte Praxisinhaber besonders achten sollten

Die Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Vollmacht im Zuge einer umfassenden Prüfung des Versicherungs- und Vorsorgeportfolios zu aktualisieren, damit alle Dokumente inhaltlich aufeinander abgestimmt sind.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist es, die Vorsorgevollmacht zwar zu erstellen, die bevollmächtigte Person aber nicht ausreichend zu informieren oder das Dokument an einem unzugänglichen Ort aufzubewahren. Ebenso problematisch ist es, eine einzige Vollmacht für alle Lebensbereiche auszustellen, ohne praxisspezifische Regelungen einzubeziehen.

Fazit

Eine durchdachte Vorsorgevollmacht ist für etablierte Praxisinhaber keine Option, sondern eine Pflicht, um sowohl die Familie als auch den Betrieb abzusichern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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