Als Facharzt weiß man aus der täglichen Praxis, was passiert, wenn Menschen plötzlich handlungsunfähig werden und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Trotzdem haben viele Ärzte selbst keine geregelten Vollmachten. Die Facharztphase mit zunehmendem Vermögen, möglicherweise einem Partner und ersten größeren Verbindlichkeiten ist der richtige Zeitpunkt dafür.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Vorsorgevollmacht entscheiden bei Handlungsunfähigkeit Gerichte und Betreuungsbehörden, nicht die vertrauensvollen Menschen im eigenen Leben.
  • Eine Vorsorgevollmacht umfasst Gesundheitsvorsorge (medizinische Entscheidungen), Vermögensvorsorge (Verwaltung von Konten und Immobilien) und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
  • Eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vorsorgevollmacht hat die stärkste Rechtskraft, insbesondere bei Immobilien und größeren Bankangelegenheiten.

Vorsorgevollmacht in der Phase Facharzt

Fachärzte haben in der Regel erste eigene Vermögenswerte: ein Depot, möglicherweise eine Immobilie, einen laufenden Kredit. Wer bei einem Unfall oder einer schweren Erkrankung handlungsunfähig wird, kann diese Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln. Ohne Vorsorgevollmacht muss ein Gericht einen rechtlichen Betreuer bestellen, was Zeit kostet und die Entscheidungsfreiheit der eigenen Vertrauenspersonen stark einschränkt.

Eine Vorsorgevollmacht gibt einer oder mehreren Vertrauenspersonen das Recht, im eigenen Namen zu handeln. Sie gliedert sich typischerweise in drei Bereiche: Gesundheitsvorsorge (Behandlungsentscheidungen, Auswahl des Krankenhauses, Zustimmung zu Operationen), Vermögensvorsorge (Bankkonten, Wertpapierdepots, Immobilien, Steuererklärungen) und Aufenthaltsbestimmung (Wahl der Pflegeeinrichtung oder des Wohnorts).

Die Vollmacht sollte mit einem Anwalt oder Notar ausgearbeitet werden, der sicherstellt, dass alle relevanten Bereiche abgedeckt sind und die Formulierungen rechtssicher sind. Der Aufwand ist überschaubar: Eine standardisierte notarielle Beglaubigung kostet 50 bis 100 Euro, eine vollständige Beurkundung bei komplexeren Regelungen 200 bis 500 Euro.

Worauf Fachärzte besonders achten sollten

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind getrennte Dokumente. Die Patientenverfügung regelt den eigenen Willen zu medizinischen Maßnahmen (zum Beispiel Wiederbelebung), die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer diese Verfügung durchsetzen darf. Ärzteversichert empfiehlt, beide Dokumente gemeinsam zu erstellen und aktuell zu halten.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist die handschriftliche Vollmacht ohne notarielle Beglaubigung, die von Banken und Grundbuchämtern oft nicht anerkannt wird. Ein zweiter Fehler ist das Vergessen der Bevollmächtigung für das Wertpapierdepot, da manche Banken für Depots eine separate, bankspezifische Vollmacht verlangen.

Fazit

Eine Vorsorgevollmacht gehört zum Grundgerüst persönlicher Vorsorge für Fachärzte. Einmal erstellt und sicher hinterlegt, schützt sie die eigene Autonomie auch in schwierigen Situationen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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