Als Oberarzt tragen Sie täglich Verantwortung für Leben und Gesundheit von Patienten. Es wäre paradox, wenn ausgerechnet Ihre eigene medizinische und finanzielle Vertretung im Notfall ungeklärt wäre. Eine Vorsorgevollmacht gehört für Ärzte dieser Karrierephase zur Grundausstattung.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einer Vertrauensperson, im Notfall rechtlich für Sie zu handeln
- Ohne Vollmacht kann auch der Ehepartner nicht automatisch über medizinische oder finanzielle Belange entscheiden
- Die Vollmacht sollte notariell beglaubigt und im zentralen Vollmachtsregister eingetragen sein
Vorsorgevollmacht in der Phase Oberarzt
Oberärzte mit einem Alter zwischen Mitte 30 und Mitte 40 haben oft Kinder, ein Eigenheim und einen steigenden Vermögensstatus. Gleichzeitig ist das Bewusstsein für den Notfallfall oft noch gering. Dabei ist eine Vorsorgevollmacht keine Frage des Alters, sondern des Lebensabschnitts: Wer Verantwortung trägt, sollte auch im Notfall klare Verhältnisse schaffen.
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens (Ehepartner, Elternteil, enge Freunde), in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst handlungsunfähig sind. Dies umfasst medizinische Entscheidungen, das Abschließen oder Auflösen von Verträgen, die Verwaltung von Bankkonten und Immobilien sowie die Vertretung gegenüber Behörden.
Ohne Vollmacht muss im Notfall ein gesetzlicher Betreuer durch das Amtsgericht bestellt werden, ein Verfahren, das Wochen dauern kann und nicht zwingend eine Ihnen nahestehende Person bestimmt. Eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht, die im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen ist, vermeidet diese Situation.
Worauf Oberärzte besonders achten sollten
Erstellen Sie die Vorsorgevollmacht gemeinsam mit einer Patientenverfügung, die Ihre medizinischen Wünsche für den Notfall festhält. Ärzteversichert empfiehlt, die Vollmacht und Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen, insbesondere nach wichtigen Lebensereignissen wie Geburt eines Kindes, Umzug oder Scheidung.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Oberärzte glauben, ihr Ehepartner könne automatisch für sie entscheiden. Das ist rechtlich nicht korrekt. Außerdem werden erstellte Vollmachten häufig nicht aktualisiert, obwohl sich die bevollmächtigte Person verändert hat oder weggezogen ist.
Fazit
Eine aktuelle Vorsorgevollmacht ist für Oberärzte eine der wichtigsten rechtlichen Absicherungen, die wenig kostet aber im Ernstfall enorm viel wert ist. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz – Vorsorgevollmacht
- Gesetze im Internet – BGB Betreuungsrecht
- Bundesärztekammer – Patientenverfügung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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