Der Wiedereinstieg nach einer Elternzeit oder anderen Pause ist ein sinnvoller Zeitpunkt, bestehende Vorsorgevollmachten zu überprüfen und zu aktualisieren. In der Zwischenzeit kann sich die Lebenssituation erheblich verändert haben, was eine Anpassung der Vollmacht erforderlich macht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine bestehende Vorsorgevollmacht sollte beim Wiedereinstieg auf Aktualität geprüft werden: Änderungen in Beziehung, Vermögen und Gesundheitswünschen können eine Überarbeitung erforderlich machen.
- Neue Vermögenswerte, die seit der letzten Vollmacht entstanden sind (Immobilien, Depots, Praxisbeteiligung), sollten explizit in die Vollmacht aufgenommen werden.
- Der bevollmächtigte Vertrauensmensch sollte noch immer die richtige Wahl sein und über seine Rolle und die eigenen Wünsche informiert sein.
Vorsorgevollmacht in der Phase Wiedereinstieg
Während einer Elternzeit oder anderen Berufsauszeit verändert sich das Leben in vielen Bereichen. Ein Kind ist hinzugekommen, möglicherweise hat man ein Haus gekauft oder die Beziehung hat sich verändert. All das kann relevant sein für die Frage, wer im Notfall Entscheidungen treffen soll.
Wer vor der Elternzeit eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, sollte beim Wiedereinstieg überprüfen, ob die bevollmächtigte Person noch die richtige Wahl ist. Die Vollmacht sollte auch neue Konten, Depots oder Immobilien abdecken, die während der Pause entstanden sind. Wenn sich die familiäre Situation verändert hat (zum Beispiel durch Heirat oder Trennung), kann die Vollmacht vollständig neu aufgesetzt werden müssen.
Wenn noch keine Vorsorgevollmacht besteht, ist der Wiedereinstieg ein guter Zeitpunkt für die Ersterstellung. Mit einem Kind und einem neuen Lebensabschnitt haben die meisten Ärzte nun konkrete Vorstellungen davon, wen sie im Notfall bevollmächtigen möchten und welche Gesundheitsentscheidungen wichtig sind.
Worauf Ärzte beim Wiedereinstieg besonders achten sollten
Ärzte mit eigenem Immobilienvermögen sollten sicherstellen, dass die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt ist, da Grundbuchämter handschriftliche Vollmachten nicht immer anerkennen. Ärzteversichert verweist auf die Kombination aus Vorsorgevollmacht und aktueller Versicherungsstruktur als Teil einer umfassenden Absicherungsstrategie.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen, die Vollmacht nach größeren Lebensveränderungen zu aktualisieren. Ein zweiter Fehler ist das Nicht-Informieren des Bevollmächtigten über die Existenz der Vollmacht und deren Aufbewahrungsort.
Fazit
Beim Wiedereinstieg bietet sich die Gelegenheit, Vorsorgedokumente auf den neuesten Stand zu bringen. Aktualisierte Vollmachten geben Sicherheit in einer Phase, in der die familiäre und berufliche Verantwortung oft gleichzeitig steigt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Justiz – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Bundesnotarkammer – Notarielle Vollmacht
- Gesetze im Internet – BGB §1896 Betreuungsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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