Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Oberarzt ist in der Regel unkomplizierter als auf niedrigeren Karrierestufen, weil die Stelle in den meisten Fällen gehalten wird. Trotzdem gibt es praktische und finanzielle Fragen, die frühzeitig geklärt werden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rückkehranspruch in die ursprüngliche oder eine gleichwertige Stelle ist gesetzlich gesichert
  • Das Gehalt wird nach der Elternzeit in der Tarifgruppe fortgeführt, die vor der Elternzeit galt
  • Versicherungen und Altersvorsorge müssen nach dem Wiedereinstieg an das neue Einkommensniveau angepasst werden

Wiedereinstieg nach Elternzeit in der Phase Oberarzt

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sichert jedem Arbeitnehmer das Recht, nach der Elternzeit in die bisherige oder eine gleichwertige Stelle zurückzukehren. Für Oberärzte bedeutet das in der Praxis: Die Funktion, die Tarifgruppe und das Entgelt werden gehalten. In manchen Fällen muss die Stelle durch eine Planstelle neu zugewiesen werden, wenn interne Umstrukturierungen stattgefunden haben.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob in der Elternzeit eine Beförderung verpasst wurde, die ohne Elternzeit stattgefunden hätte. Viele Krankenhäuser haben keine automatischen Aufstiegsregeln, weshalb Beförderungen von Leistung und Verfügbarkeit abhängen. Eine offene Kommunikation mit der Personalabteilung und dem Vorgesetzten über die Karriereplanung nach der Elternzeit ist deshalb wichtig.

Finanzielle Aspekte des Wiedereinstiegs: Das Versorgungswerk-Beitragsvolumen steigt wieder auf das aktive Niveau. Bestehende Sparverträge sollten von reduzierten Beiträgen wieder auf die normale Rate hochgefahren werden. Die BU-Versicherung ist zu prüfen, ob sie noch dem aktuellen Einkommens- und Berufsstatus entspricht.

Worauf Oberärzte beim Wiedereinstieg besonders achten sollten

Wer nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrt, sollte dies mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Rückkehrdatum schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. Ärzteversichert empfiehlt, den Wiedereinstieg mit einem vollständigen Versicherungscheck zu verbinden, bei dem alle laufenden Policen auf Aktualität überprüft werden.

Typische Fehler in dieser Karrierephase

Ein häufiger Fehler ist das Versäumen der rechtzeitigen Ankündigung des Wiedereinstiegs. Wer dem Arbeitgeber nicht frühzeitig Bescheid gibt, kann auf Planungsprobleme stoßen, die den Wiedereinstieg verzögern.

Ebenfalls problematisch: das Weiterlaufen von Krankentagegeld-Policen, die in der Elternzeit abgesenkt wurden, ohne diese nach dem Wiedereinstieg wieder anzuheben. Mit dem vollen Oberarzteinkommen sollte der Krankentagegeld-Schutz entsprechend angepasst sein.

Fazit

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Oberarzt ist rechtlich gesichert und praktisch gut planbar. Wer die finanziellen Aspekte frühzeitig klärt, startet ohne Überraschungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

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