Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist für viele Ärztinnen und Ärzte eine Zeit des Neuorientierens, in der berufliche Ambitionen und familiäre Verpflichtungen in Einklang gebracht werden müssen. Die richtige Vorbereitung entscheidet, ob dieser Schritt reibungslos gelingt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Elternzeit auf den bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren, sofern der Rückkehrwunsch rechtzeitig angemeldet wurde
- Sozialversicherungsansprüche, insbesondere im Versorgungswerk, können durch Elternzeit-Unterbrechungen Lücken erhalten, die es nachzufüllen gilt
- Versicherungspolicen wie BU und Berufshaftpflicht müssen aktiv reaktiviert oder angepasst werden
Wiedereinstieg nach Elternzeit in der Phase als Wiedereinsteigerin
Der Gesetzgeber räumt Elternzeitnehmenden das Recht auf Rückkehr zum Arbeitgeber ein. In der Praxis bedeutet das: Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Ende der Elternzeit muss die Absicht zur Rückkehr mitgeteilt werden. Wer Teilzeit anstrebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden pro Woche für bis zu zwei Jahre.
Für das Versorgungswerk ist die Rückkehr zur Pflichtmitgliedschaft unmittelbar mit der Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit verbunden. Während der Elternzeit ruhende Beiträge hinterlassen Lücken, die je nach Länge der Elternzeit und Rentenbezugsalter tausende Euro an Rentenleistungen ausmachen können. Eine freiwillige Nachzahlung ist in vielen Versorgungswerken möglich und sollte mit dem zuständigen Versorgungswerk besprochen werden.
Worauf Wiedereinsteiger nach Elternzeit besonders achten sollten
Die Berufshaftpflicht muss vor dem ersten Arbeitstag aktiv sein. Wer während der Elternzeit seine Berufshaftpflicht beitragsfrei gestellt hat, muss sie reaktivieren und gegebenenfalls auf den aktuellen Haftungsumfang anpassen. Ärzteversichert empfiehlt zudem, die bestehende BU-Police auf die Option zur Nachversicherung zu prüfen, denn nach der Elternzeit steigt das versicherungswürdige Einkommen oft wieder an.
Typische Fehler in dieser Karrierephase
Viele Ärztinnen unterschätzen die Zeit, die für administrative Aufgaben beim Wiedereinstieg benötigt wird: Reaktivierung von Kammer-Mitgliedschaft, Aktualisierung von Fortbildungsnachweisen und Wiederanmeldung bei der KV können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ein weiterer Fehler ist das Versäumen der Inanspruchnahme des Betreuungsgeldanspruchs und anderer Familienleistungen, die gleichzeitig mit dem Wiedereinstieg enden.
Fazit
Mit frühzeitiger Planung und einem strukturierten Versicherungscheck gelingt der Wiedereinstieg nach Elternzeit auch unter dem Druck familiärer Verpflichtungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie – BEEG Elternzeit
- Bundesärztekammer – Rückkehr in den Beruf
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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