Ärzte, die vorübergehend oder dauerhaft im Ausland tätig werden, müssen ihren Versicherungsschutz und ihre steuerliche Situation sorgfältig prüfen. Lücken in der Absicherung oder Fehler bei der steuerlichen Behandlung können teuer werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die deutsche Berufshaftpflicht gilt in der Regel nur für die EU und muss für Nicht-EU-Einsätze erweitert werden
- Steuerliche Pflichten in Deutschland bestehen bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt fort
- Die PKV muss bei Auslandstätigkeit auf internationale Deckung geprüft werden
Grundlagen: Versicherung und Steuern bei Auslandstätigkeit
Ärzte, die im Ausland praktizieren, bewegen sich in einem anderen rechtlichen Rahmen als in Deutschland. Die Approbation nach deutschem Recht gilt nur in Deutschland und im Rahmen der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie innerhalb der Europäischen Union. Für Tätigkeiten in Drittstaaten ist in der Regel eine eigene Zulassung im Zielland notwendig.
Versicherungsrechtlich müssen mehrere Bereiche geprüft werden: Berufshaftpflicht, Krankenversicherung und gegebenenfalls Unfallversicherung. Viele deutsche Berufshaftpflichtpolicen haben geografische Deckungseinschränkungen und decken Tätigkeiten außerhalb der EU nur mit einer Erweiterung oder Zusatzpolice ab. Dies sollte vor dem Auslandsaufenthalt schriftlich mit dem Versicherer geklärt werden.
Steuerlich gilt für die meisten Ärzte mit Hauptwohnsitz in Deutschland: Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bleibt bestehen. Auslandseinkünfte müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden. Ob und wie sie besteuert werden, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land ab. In manchen Fällen werden Auslandseinkünfte in Deutschland freigestellt, müssen aber dennoch im Progressionsvorbehalt berücksichtigt werden.
Schritt für Schritt: Auslandsaufenthalt absichern
Schritt 1: Approbationsanerkennung im Zielland klären. Informieren Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde im Zielland über die Anerkennungsverfahren für Ihre deutsche Approbation.
Schritt 2: Berufshaftpflicht auf internationale Deckung prüfen. Kontaktieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob der Auslandseinsatz gedeckt ist. Bei Bedarf eine Erweiterung beantragen.
Schritt 3: PKV-Schutz international absichern. Klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung, ob und wie Sie im Ausland versichert sind, und ergänzen Sie ggf. durch eine Auslandskrankenversicherung.
Schritt 4: Steuerberater einschalten. Beauftragen Sie einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Berater, der die steuerliche Behandlung Ihrer Auslandseinkünfte und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen klärt.
Schritt 5: Rückkehr und Wiederanmeldung planen. Klären Sie, ob und wie Ihre vertragsärztliche Zulassung während der Abwesenheit ruht oder endet, und welche Schritte für die Wiederaufnahme der Tätigkeit in Deutschland notwendig sind.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Ein typischer Fehler ist das Vertrauen auf den allgemeinen Versicherungsschutz ohne Rücksprache mit dem Versicherer. Ärzte, die ohne geprüfte internationale Deckung im Ausland praktizieren, riskieren bei einem Behandlungsfehler eine ungedeckte Haftung in unbekannter Höhe.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten. Wir prüfen den gesamten Versicherungsschutz auf internationale Tauglichkeit und koordinieren bei Bedarf die notwendigen Erweiterungen bei verschiedenen Versicherern.
Fazit
Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich Auslandseinsätze rechtlich und finanziell sicher gestalten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Auslandstätigkeit
- Bundesministerium der Finanzen – Doppelbesteuerungsabkommen
- Bundesministerium für Gesundheit – Approbation
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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