Praxisinhaber haben als Arbeitgeber besondere Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steuerlich optimal zu gestalten, sowohl für sich selbst als auch für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Durchführungswege.
Grundlagen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) umfasst alle Maßnahmen, mit denen ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Altersversorgung zusagt. Für Praxisinhaber selbst ist die bAV nur als angestellter Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH möglich. Selbstständige ohne Anstellungsverhältnis sind auf andere Vorsorgeformen angewiesen.
Durchführungswege:
- Direktversicherung: Lebens- oder Rentenversicherung auf den Mitarbeiter. Beiträge bis 3.624 Euro jährlich sind steuer- und sozialabgabenfrei.
- Pensionskasse: Ähnlich wie Direktversicherung, etwas eingeschränktere Anlagepolitik.
- Pensionsfonds: Kapitalmarktorientierter Durchführungsweg mit höheren Renditechancen.
- Direktzusage (Pensionszusage): Unternehmen sagt direkt Rentenleistung zu, bildet Rückstellungen. Besonders attraktiv für GmbH-Ärzte.
- Unterstützungskasse: Externer Versorgungsträger, der nicht dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterliegt. Ermöglicht hohe steuerfreie Beiträge.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Schritt 1: Rechtsform der Praxis klären
Selbstständige Ärzte (Einzelpraxis, GbR) können keine eigene bAV nutzen. Wer als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer angestellt ist, kann eine Pensionszusage oder Direktversicherung erhalten. Für andere Ärzte sind die Rürup-Rente und das Versorgungswerk die primären Vorsorgewege.
Schritt 2: Mitarbeiterbedürfnisse ermitteln
Prüfen Sie, ob eine Mitarbeiter-bAV als Recruting-Instrument sinnvoll ist. Seit 2019 ist ein Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung Pflicht (15 Prozent der umgewandelten Beträge).
Schritt 3: Durchführungsweg wählen
Für kleinere Praxen bietet sich die Direktversicherung an: einfach, transparent und ohne großen Verwaltungsaufwand. Für GmbH-Ärzte mit höherem Einkommen ist eine Unterstützungskasse oder Direktzusage häufig steuerlich vorteilhafter.
Schritt 4: Versorgungsordnung erstellen
Legen Sie in einer Versorgungsordnung fest, welche Leistungen unter welchen Bedingungen gewährt werden. Das schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.
Schritt 5: Steuerliche Förderung optimal nutzen
Nutzen Sie alle steuerlich begünstigten Beträge aus. Direktversicherungen sind bis 3.624 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei, mit Pauschalversteuerung bis 1.800 Euro zusätzlich.
Schritt 6: Jährliche Überprüfung
Prüfen Sie die bAV jährlich auf Aktualität der Beiträge, Begünstigtenregelungen und steuerliche Optimierungspotenziale.
Häufige Fehler vermeiden
Pensionszusage ohne ausreichende Rückdeckung: Eine Pensionszusage ohne entsprechende Rückdeckungsversicherung birgt Liquiditätsrisiken für die Praxis. Schließen Sie immer eine Rückdeckungsversicherung ab.
Entgeltumwandlung ohne Arbeitgeberzuschuss: Seit 2022 müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen, falls Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Vergessen Sie das nicht.
Unverfallbarkeitsfristen nicht kommuniziert: Beiträge des Arbeitgebers unterliegen Unverfallbarkeitsfristen. Teilen Sie Ihren Mitarbeitern mit, wann die Ansprüche gesichert sind.
Keine Koordination mit Versorgungswerk: Stimmen Sie bAV-Beiträge mit dem Versorgungswerk und dem maximalen steuerlichen Abzugsbetrag ab.
Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Praxisinhabern steuerliche Vorteile und stärkt die Mitarbeiterbindung. Lassen Sie sich von Ärzteversichert zu den für Ihre Praxisform passenden Durchführungswegen beraten.
Quellen:
- Bundesministerium für Arbeit: Betriebliche Altersvorsorge
- BMAS: bAV-Leitfaden für Arbeitgeber
- Bundesärztekammer: Altersvorsorge für Praxisinhaber
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