Patientendaten gehören zu den sensibelsten personenbezogenen Daten überhaupt. Die DSGVO stellt Arztpraxen vor hohe Anforderungen beim Schutz und der Verarbeitung dieser Daten. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern und Reputationsschäden führen. Ein strukturierter Ansatz hilft, die Compliance sicherzustellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesundheitsdaten sind nach Art. 9 DSGVO besonders schutzbedürftige Kategorie persönlicher Daten
  • Arztpraxen benötigen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und müssen technische Schutzmaßnahmen implementieren
  • Datenpannen müssen binnen 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden

Grundlagen: DSGVO-Anforderungen für Arztpraxen

Die DSGVO gilt seit Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten und ersetzt nationale Datenschutzgesetze in weiten Teilen. Für Arztpraxen ist besonders Art. 9 DSGVO relevant, der die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zu denen Gesundheitsdaten explizit gehören, unter strengen Voraussetzungen erlaubt.

Arztpraxen benötigen für alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen Patientendaten beteiligt sind, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO). Dieses Verzeichnis muss Zweck, Rechtsgrundlage, Empfänger und Löschfristen für jede Datenkategorie dokumentieren. Ab einer bestimmten Größe (in der Regel ab 20 Mitarbeitern) ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend.

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO umfassen unter anderem: Verschlüsselung von Patientendaten auf mobilen Geräten, Zugriffssteuerung auf Praxissoftware, regelmäßige Datensicherungen sowie Schulungen des Praxispersonals. Die konkrete Umsetzung richtet sich nach dem Risiko der Verarbeitungstätigkeiten.

Schritt für Schritt: DSGVO-Compliance in der Praxis herstellen

Schritt 1: Datenverarbeitungsverzeichnis erstellen. Erfassen Sie alle Tätigkeiten, bei denen Patientendaten verarbeitet werden, vom Patientenmanagementsystem bis zur Kommunikation mit Laboren.

Schritt 2: Datenschutzerklärung für Patienten bereitstellen. Informieren Sie Patienten im Wartezimmer oder auf der Praxiswebsite darüber, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.

Schritt 3: Auftragsverarbeitungsverträge schließen. Mit allen Dienstleistern, die Patientendaten verarbeiten (Cloud-Anbieter, Praxissoftware, IT-Service), müssen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen werden.

Schritt 4: Personal schulen. Alle Mitarbeiter müssen über Datenschutzpflichten und sichere Datenverarbeitung regelmäßig unterwiesen werden.

Schritt 5: Meldeprozess für Datenpannen etablieren. Legen Sie fest, wer im Falle einer Datenpanne die Meldung an die Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden vornimmt.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein häufiger Fehler ist die ungesicherte Übermittlung von Patientendaten per unverschlüsselter E-Mail. Dies stellt eine DSGVO-Verletzung dar und kann bei einer Beschwerde des Patienten zu empfindlichen Bußgeldern führen. Nutzen Sie ausschließlich verschlüsselte Kommunikationswege.

Ärzteversichert empfiehlt, im Zusammenhang mit der DSGVO auch eine Cyber-Versicherung zu prüfen. Diese deckt Kosten bei Datenpannen ab, einschließlich IT-Forensik, Benachrichtigungskosten und mögliche Schadensersatzansprüche betroffener Patienten.

Fazit

DSGVO-Compliance in der Arztpraxis ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhafter Prozess, der regelmäßige Überprüfung und Anpassung erfordert. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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