Das Thema Erbschaft ist für Ärzte besonders relevant, da oft erhebliches Privatvermögen, Praxiswerte und Immobilien weitergegeben werden müssen. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung spart erhebliche Steuern und verhindert Erbkonflikte.
Grundlagen
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht (ErbStG) sieht für Nachkommen und Ehepartner Freibeträge vor, die alle zehn Jahre neu entstehen. Darüber liegendes Vermögen wird mit Steuersätzen von 7 bis 30 Prozent besteuert (Steuerklasse I).
Wichtige Freibeträge 2026:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: je 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Geschwister: 20.000 Euro
Für Betriebsvermögen (z.B. Arztpraxis) gibt es besondere Vergünstigungen: Bei der Regelverschonung werden 85 Prozent des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer befreit, wenn die Praxis mindestens fünf Jahre fortgeführt wird. Bei der Optionsverschonung sogar 100 Prozent bei sieben Jahren.
Weitere Instrumente:
- Schenkung zu Lebzeiten: Alle zehn Jahre neue Freibeträge nutzen.
- Nießbrauchsvorbehalt: Immobilien übertragen, Nutzungsrecht behalten.
- Familiengesellschaft: Schrittweise Übertragung mit Bewertungsvorteilen.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Schritt 1: Vermögensaufnahme erstellen
Listen Sie alle Vermögenspositionen auf: Praxiswert (Ertragswert, Goodwill, Substanzwert), Immobilien (Verkehrswert), Wertpapiere, Lebensversicherungen mit Begünstigungsregelung, Rücklagen.
Schritt 2: Steuerbelastung simulieren
Lassen Sie von einem Steuerberater die voraussichtliche Erbschaftsteuerbelastung berechnen, wenn Sie heute versterben würden. Das zeigt Ihnen den Handlungsbedarf.
Schritt 3: Schenkungsstrategie entwickeln
Nutzen Sie die alle zehn Jahre neu entstehenden Freibeträge für Schenkungen zu Lebzeiten. Bei mehreren Kindern multiplizieren sich die nutzbaren Freibeträge.
Schritt 4: Testament oder Erbvertrag errichten
Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag ist für komplexe Nachlässe unverzichtbar. Regeln Sie Vorerb- und Nacherb-Schaft, Pflichtteilsabfindungen und Testamentsvollstreckung.
Schritt 5: Praxisnachfolge separat regeln
Die Übergabe der Arztpraxis erfordert besondere Planung. Soll die Praxis an ein Kind weitergegeben werden? Wer hat die Approbation? Wie wird der Wert fair auf mehrere Kinder aufgeteilt?
Schritt 6: Lebensversicherungs-Bezugsrechte prüfen
Lebensversicherungen fallen bei falscher Begünstigtenregelung in den steuerpflichtigen Nachlass. Prüfen Sie alle Bezugsrechte und passen Sie sie ggf. an.
Häufige Fehler vermeiden
Zu späte Planung: Wer erst mit der Nachlassplanung beginnt, wenn keine Zeit mehr bleibt, verliert zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.
Pflichtteilsansprüche ignoriert: Kinder und Ehepartner haben gesetzlich verankerte Pflichtteilsansprüche, die durch Testament nicht ganz ausgeschlossen werden können.
Betriebsvermögensverschonung nicht genutzt: Die steuerliche Begünstigung von Praxisvermögen ist an Bedingungen geknüpft. Planen Sie frühzeitig.
Unterschätzung der Immobilienbewertung: Finanzämter bewerten Immobilien oft höher als erwartet. Lassen Sie den steuerlichen Wert frühzeitig ermitteln.
Fazit
Erbschaftsplanung ist eine der wichtigsten Finanzentscheidungen im Arztleben. Starten Sie frühzeitig, ziehen Sie Notar und Steuerberater hinzu, und koordinieren Sie die Nachfolgeplanung mit Ihren Versicherungen. Das Team von Ärzteversichert hilft Ihnen bei der Koordination.
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Bundesnotarkammer: Erbrecht und Testament
- Bundesärztekammer: Praxisübergabe
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