Eine Familiengesellschaft bietet Ärzten mit größerem Vermögen vielfältige Möglichkeiten zur Steueroptimierung, zum Vermögensschutz und zur vorweggenommenen Erbfolge. Allerdings ist sie kein Allheilmittel und erfordert sorgfältige Planung.
Grundlagen
Die gebräuchlichste Form ist die GmbH & Co. KG oder die Vermögensverwaltungs-GbR. Ärztliche Heilkunde selbst kann grundsätzlich nicht in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert werden, wohl aber nicht-ärztliche Tätigkeiten (Gutachten, Vorträge, Vermögensverwaltung) oder Praxisimmobilien.
Steuerliche Vorteile:
- Gewinne der Gesellschaft können auf Familienmitglieder verteilt werden, die eine niedrigere Steuerklasse haben.
- Verluste können innerhalb der Gesellschaft verrechnet werden.
- Schenkungen von Gesellschaftsanteilen an Kinder nutzen die 10-Jahres-Freibeträge.
Grenzen:
- Ärztliche Honorareinnahmen aus eigener Heilkunde können nicht in eine Gesellschaft eingebracht werden.
- Gestaltungen müssen dem Fremdvergleich standhalten.
- Zu aggressive Steuergestaltungen können als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) bewertet werden.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Schritt 1: Eignung prüfen
Eine Familiengesellschaft lohnt sich in der Regel ab einem freien Vermögen von ca. 500.000 Euro oder bei geplanter Weitergabe einer Praxisimmobilie an Kinder.
Schritt 2: Geeignete Gesellschaftsform wählen
GbR für einfache Vermögensverwaltung, GmbH & Co. KG für höhere Komplexität mit Haftungsbegrenzung. Die Wahl hängt von Art und Umfang des Vermögens ab.
Schritt 3: Gesellschaftsvertrag erstellen lassen
Der Gesellschaftsvertrag legt Einlagen, Gewinnverteilung, Entnahmerechte und Regelungen für den Erbfall fest. Er muss rechtlich einwandfrei sein und dem Fremdvergleich standhalten.
Schritt 4: Familienangehörige als Gesellschafter aufnehmen
Kinder können Gesellschaftsanteile schrittweise übertragen bekommen, gegebenenfalls unter Nießbrauchsvorbehalt. Das schont Freibeträge und überträgt Vermögen zu Lebzeiten.
Schritt 5: Steuerliche Anerkennung sicherstellen
Das Finanzamt prüft Familiengesellschaften kritisch. Stellen Sie sicher, dass die Gewinnverteilung dem tatsächlichen Beitrag der Gesellschafter entspricht und alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
Schritt 6: Laufende Buchführung und Steuererklärungen
Eine Familiengesellschaft erfordert eigene Buchführung und Steuererklärungen. Beauftragen Sie einen erfahrenen Steuerberater.
Häufige Fehler vermeiden
Fremdvergleich verletzt: Wenn Familienmitglieder als Gesellschafter aufgenommen werden, ohne eine echte Funktion zu erfüllen, erkennt das Finanzamt die Gestaltung ab.
Ärztliche Einkünfte falsch zugeordnet: Ärztliche Heilkunde muss persönlich erbracht werden. Nur zulässige Tätigkeiten können in die Gesellschaft eingebracht werden.
Keine klare Ausstiegsregelung: Was passiert bei Scheidung, Tod oder Streit zwischen Gesellschaftern? Regeln Sie das von Anfang an.
Verwaltungsaufwand unterschätzt: Eine Familiengesellschaft erfordert laufenden Verwaltungsaufwand und Kosten. Das muss mit dem Steuervorteil aufgewogen werden.
Fazit
Die Familiengesellschaft ist ein wirkungsvolles Instrument für gut verdienende Ärzte mit größerem Vermögen. Lassen Sie sich individuell von einem spezialisierten Steuerberater beraten und koordinieren Sie das mit Ihrer Versicherungsplanung bei Ärzteversichert.
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: GmbH & Co. KG
- Bundesärztekammer: Gesellschaftsrecht
- DATEV: Familiengesellschaft und Steuern
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