Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), im Alltag oft Gemeinschaftspraxis genannt, bietet Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit, Ressourcen zu teilen und Risiken zu verteilen. Die Gründung erfordert jedoch eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Planung.
Grundlagen
Die BAG ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in der mehrere Ärzte gemeinsam kassenärztlich tätig sind. Alle Gesellschafter sind zugelassene Vertragsärzte (oder anerkannte MVZ-Träger) und teilen sich Räume, Personal, Geräte und Kosten.
Abzugrenzen ist die BAG von der Praxisgemeinschaft (nur gemeinsame Nutzung von Infrastruktur, aber getrennte Abrechnung) und dem MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum, eigene Rechtsperson).
Wichtige Punkte der BAG:
- Gemeinsame Abrechnung nach EBM und/oder GOÄ
- Gemeinschaftliche Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
- Getrennte Berufshaftpflicht je Gesellschafter (persönliche Behandlungsfehler)
- Kassenarztzulassung bleibt persönlich beim einzelnen Arzt
- Gewinn- und Verlustverteilung nach Gesellschaftsvertrag
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Schritt 1: Partnerwahl sorgfältig treffen
Eine BAG ist eine langjährige Partnerschaft. Prüfen Sie nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch die Persönlichkeit, Arbeitsstil und finanzielle Situation Ihres potenziellen Partners.
Schritt 2: Businessplan erstellen
Erstellen Sie gemeinsam einen Businessplan: Patientenanzahl, Umsatzziele, Investitionsbedarf, Personalplanung und Break-Even-Analyse.
Schritt 3: Gesellschaftsvertrag erarbeiten
Regeln Sie im Gesellschaftsvertrag: Einlagenverpflichtungen, Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmerechte, Stimmrechte, Wettbewerbsverbote, Ausscheidensbedingungen und Bewertung des Praxisanteils beim Ausscheiden.
Schritt 4: KV-Antrag stellen
Die gemeinsame Berufsausübung muss bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt werden. Stellen Sie den Antrag auf Zulassung als BAG rechtzeitig.
Schritt 5: Versicherungen anpassen
Überprüfen und passen Sie alle Versicherungen an: Berufshaftpflicht (je Gesellschafter, aber auch gemeinsame Haftungsaspekte beachten), Praxisinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung.
Schritt 6: Regelungen für Ausscheiden und Nachfolge festlegen
Was passiert, wenn ein Partner die BAG verlässt, berufsunfähig wird oder verstirbt? Diese Regelungen gehören in den Gesellschaftsvertrag und sollten rechtlich geprüft sein.
Häufige Fehler vermeiden
Keine klare Vertretungsregelung: Wer vertritt die BAG nach außen? Klären Sie das von Anfang an.
Bewertungsformel nicht vereinbart: Beim Ausscheiden eines Partners entsteht oft Streit über den Wert des Anteils. Legen Sie eine Bewertungsformel im Gesellschaftsvertrag fest.
Wettbewerbsklausel vergessen: Ohne Wettbewerbsklausel kann ein ausgeschiedener Partner sofort eine Praxis in der Nähe eröffnen und Patienten mitnehmen.
Berufshaftpflicht nicht koordiniert: Persönliche Behandlungsfehler haften beim einzelnen Arzt. Stellen Sie sicher, dass alle Gesellschafter ausreichend individuell versichert sind.
Fazit
Eine gut geplante BAG ist eine attraktive Praxisform. Investieren Sie in einen rechtssicheren Gesellschaftsvertrag und eine vollständige Versicherungsabsicherung. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Koordination aller versicherungsrechtlichen Aspekte Ihrer BAG.
Quellen:
- KBV: Berufsausübungsgemeinschaft
- Bundesärztekammer: Gesellschaftsrecht für Ärzte
- Marburger Bund: Praxisorganisation
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