Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), im Volksmund Gemeinschaftspraxis, bietet niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit, Kosten zu teilen, Leistungsspektren zu erweitern und kollegial zusammenzuarbeiten. Wer die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen kennt, gestaltet eine BAG nachhaltig und konfliktfrei.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine BAG erfordert einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der Gewinnverteilung, Haftung und Auseinandersetzung klar regelt
- Die gemeinsame Nutzung einer Betriebsstättennummer (BSNR) hat Auswirkungen auf die KV-Abrechnung
- Alle Partner haften gegenüber Patienten gesamtschuldnerisch, was besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz stellt
Grundlagen: Berufsausübungsgemeinschaft für Ärzte
Eine BAG ist eine Form der gemeinsamen Berufsausübung durch mindestens zwei Ärzte, die nach § 33 Ärzte-ZV zulässig ist und bei der KV angezeigt werden muss. Die Partner können gleich- oder fachverschieden sein, entscheidend ist die gemeinsame Betriebsstätte und die gemeinsame Abrechnung. Rechtlich wird die BAG in der Regel als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder als Partnerschaftsgesellschaft gegründet, wobei die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) eine interessante Haftungsbegrenzung ermöglicht.
Im Gesellschaftsvertrag werden alle wesentlichen Vereinbarungen festgehalten: Einlageverpflichtungen, Gewinn- und Verlustverteilung, Entnahmerechte, Wettbewerbsverbote, Kündigungsfristen und die Modalitäten beim Ausscheiden eines Partners. Ein von einem auf das Heilberufsrecht spezialisierten Anwalt entworfener Gesellschaftsvertrag schützt vor späteren Streitigkeiten.
Schritt für Schritt: BAG gründen und gestalten
Im ersten Schritt wird die grundsätzliche Struktur der BAG festgelegt: Wer wird Partner? Wie werden Gewinne verteilt? Welche Rechtsform wird gewählt? Diese Entscheidungen sollten mit einem Steuerberater und einem Rechtsanwalt abgestimmt werden, da sie langfristige steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Im zweiten Schritt werden alle behördlichen Anzeigen und Genehmigungen eingeholt. Die BAG muss bei der KV als gemeinsame Praxis angezeigt werden. Alle Partner erhalten eine gemeinsame BSNR, behalten aber ihre eigene Arztnummer. Die Ärztekammer ist ebenfalls über die Gemeinschaftspraxis zu informieren.
Im dritten Schritt werden alle Versicherungsverträge auf die neue Struktur ausgerichtet: Die Berufshaftpflicht muss die gesamtschuldnerische Haftung der BAG abdecken, und alle Partner müssen ausreichend versichert sein. Daneben sind Praxisinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung und Rechtsschutz auf die neue Situation anzupassen.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Viele BAG-Gründungen scheitern an einem unvollständigen Gesellschaftsvertrag, der für den Fall des Ausscheidens eines Partners keine klaren Regelungen enthält. Besonders das Thema der Praxisbewertung beim Ausscheiden und die Frage, ob der verbleibende Partner den Anteil übernehmen muss, führt häufig zu Konflikten. Ein zweiter häufiger Fehler ist die unterlassene Abstimmung der Berufshaftpflicht auf die BAG-Struktur.
Ärzteversichert begleitet BAG-Gründungen versicherungsseitig vollständig und stellt sicher, dass alle Partner und die Gemeinschaftspraxis als Ganzes ausreichend abgesichert sind. Dabei werden auch Sonderrisiken wie Chefarzt-Ermächtigungen oder Belegarzttätigkeiten berücksichtigt.
Fazit
Eine gut geplante BAG bietet Ärzten erhebliche wirtschaftliche und kollegiale Vorteile, erfordert aber sorgfältige vertragliche und versicherungsrechtliche Vorbereitung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Berufsausübungsgemeinschaft
- Bundesärztekammer – BAG und Gesellschaftsformen
- Gesetze im Internet – § 33 Ärzte-ZV
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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