Die GmbH-Gründung ist für Ärzte ein interessantes steuerliches Gestaltungsinstrument, das aber rechtliche Grenzen hat. Nicht alle ärztlichen Tätigkeiten lassen sich in eine GmbH einbringen.
Grundlagen
Ärztliche Heilkunde erfordert die persönliche Leistungserbringung und kann grundsätzlich nicht in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert werden. Wohl aber können bestimmte Nebentätigkeiten und Kapitalvermögen über eine GmbH gehalten werden:
- Gutachtertätigkeit (in einigen Bundesländern, mit Einschränkungen)
- Beratungstätigkeiten ohne Heilkundecharakter
- Verwaltung von Kapitalanlagen und Immobilien
- Holding-Funktion für Praxisanteile (je nach Landesrecht)
Steuerlicher Vorteil der GmbH:
- Körperschaftsteuer 15 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag = ca. 15,8 Prozent
- Im Vergleich: Persönlicher Spitzensteuersatz von bis zu 45 Prozent
- Thesaurierte Gewinne in der GmbH werden günstiger besteuert
Besonders interessant: Ärzte mit hohem Einkommen können über eine Holding-GmbH Beteiligungsgewinne und Dividenden steuergünstig thesaurieren.
Schritt-für-Schritt-Vorgehen
Schritt 1: Geeignete Tätigkeiten identifizieren
Prüfen Sie mit einem Steuerberater, welche Ihrer Tätigkeiten zulässigerweise in eine GmbH eingebracht werden können.
Schritt 2: Holdingstruktur prüfen
Eine Holding-GmbH kann Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten. Dividenden zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 Prozent steuerfrei. Das macht die Holding attraktiv für Ärzte mit Beteiligungen.
Schritt 3: Angemessenes Gehalt festlegen
Der Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH muss sich ein angemessenes Gehalt zahlen. Dieses wird als Betriebsausgabe der GmbH abgezogen. Das Gehalt wird beim Geschäftsführer persönlich versteuert.
Schritt 4: GmbH gründen
Die Gründung erfolgt notariell mit einem Mindestkapital von 25.000 Euro (bei UG: 1 Euro). Nach Eintragung ins Handelsregister und Steuernummervergabe kann die GmbH operativ tätig werden.
Schritt 5: Buchführungspflichten erfüllen
GmbHs unterliegen strengen Buchführungs- und Offenlegungspflichten. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der laufenden Betreuung.
Schritt 6: Gewinne strategisch entnehmen
Entscheiden Sie jährlich, wie viel Gewinn entnommen wird (persönliche Steuerpflicht) und wie viel thesauriert bleibt (günstiger besteuert).
Häufige Fehler vermeiden
Heilkunde in GmbH eingebracht: Das ist rechtlich nicht zulässig und kann zur Rückabwicklung führen.
Kein angemessenes Gehalt: Ein zu niedriges Geschäftsführergehalt wird als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.
Scheingestaltung: Wenn die GmbH keine echte wirtschaftliche Substanz hat, erkennt das Finanzamt die Gestaltung ab.
Kosten unterschätzt: Buchführung, Jahresabschluss, Handelsregistereintrag und Steuerberatung verursachen laufende Kosten. Das muss sich durch den Steuervorteil amortisieren.
Fazit
Eine GmbH kann für bestimmte Ärzte erhebliche Steuervorteile bringen. Die Eignung hängt stark von der individuellen Situation ab. Lassen Sie sich von einem auf Heilberufe spezialisierten Steuerberater beraten. Für die Versicherungsplanung steht Ärzteversichert gerne zur Verfügung.
Quellen:
- Bundesministerium der Justiz: GmbH-Gesetz
- Bundesministerium der Finanzen: Körperschaftsteuer
- DATEV: GmbH und Holding für Freiberufler
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