Die Gründung einer GmbH ist für Ärzte in bestimmten Konstellationen steuerlich attraktiv. Der niedrigere Körperschaftsteuersatz und die Möglichkeit zur Gewinnthesaurierung bieten echte Vorteile, die aber gegen den erheblichen Verwaltungsaufwand abgewogen werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GmbH zahlt Körperschaft- und Gewerbesteuer statt Einkommensteuer, was bei hohen Gewinnen vorteilhaft ist
  • Ärztliche Kerntätigkeit in einer GmbH ist berufsrechtlich eingeschränkt und nur als MVZ möglich
  • Eine Holding-GmbH kann für Praxisinhaber mit Nebentätigkeiten steuerliche Vorteile bieten

Grundlagen: Wann lohnt sich eine GmbH für Ärzte?

Das deutsche Steuerrecht bevorzugt Kapitalgesellschaften bei hohen Gewinnen: Während Einzelunternehmer und Freiberufler Einkommen bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) versteuern, zahlt eine GmbH Körperschaftsteuer von 15 Prozent zuzüglich Gewerbesteuer (je nach Standort ca. 7 bis 17 Prozent). Gewinne, die in der GmbH verbleiben (thesauriert werden), unterliegen nur dem deutlich niedrigeren Körperschaftsteuersatz.

Berufsrechtlich ist zu beachten: Ärzte dürfen ihre Heilkundeleistungen nicht in einer regulären GmbH erbringen. Die ärztliche Kerntätigkeit muss als freiberufliche Tätigkeit oder über ein MVZ organisiert sein. Eine GmbH ist jedoch möglich für Nebentätigkeiten wie Gutachtenerstellung, Fortbildungsveranstaltungen, Consulting oder Beteiligung an einem MVZ als Gesellschafter.

Eine Holding-GmbH kann für Praxisinhaber sinnvoll sein, die erhebliche Überschüsse erwirtschaften und diese langfristig investieren wollen. Die operative Einheit zahlt Dividenden an die Holding, die dort zu einem günstigen Körperschaftsteuersatz von rund 1,5 Prozent weiter investiert werden kann.

Schritt für Schritt: GmbH-Gründung für Ärzte prüfen

Schritt 1: Steuerlichen Vorteil berechnen. Lassen Sie von einem Steuerberater durchrechnen, ab welchem Gewinn eine GmbH-Struktur steuerliche Vorteile gegenüber der Einzeltätigkeit bietet.

Schritt 2: Berufsrechtliche Zulässigkeit klären. Prüfen Sie mit einem Fachanwalt für Medizinrecht, welche Tätigkeiten in einer GmbH ausgeübt werden dürfen und welche der Freiberuflichkeit vorbehalten bleiben.

Schritt 3: Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Der Gesellschaftsvertrag regelt alle wesentlichen Fragen zur GmbH: Stammkapital, Geschäftsführung, Gesellschafterrechte und Gewinnverteilung.

Schritt 4: Verwaltungsaufwand einplanen. Eine GmbH erfordert Jahresabschlüsse, Buchführung, Gesellschafterversammlungen und ggf. Offenlegungspflichten. Der Aufwand kann die Steuerersparnis aufzehren, wenn die Gewinne nicht hoch genug sind.

Schritt 5: Versicherungsschutz anpassen. Eine GmbH ist ein eigenständiges Rechtssubjekt und benötigt eigene Versicherungen, unter anderem eine Betriebshaftpflicht und eine D&O-Versicherung für die Geschäftsführung.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Ein verbreiteter Fehler ist die GmbH-Gründung ohne ausreichende steuerliche Analyse. Wenn die Gewinne nicht hoch genug sind oder der Verwaltungsaufwand unterschätzt wird, überwiegen die Nachteile die steuerlichen Vorteile.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Absicherung von GmbH-Strukturen. Sobald eine GmbH gegründet wird, entstehen neue Haftungsrisiken für die Geschäftsführung, die durch eine D&O-Versicherung abgesichert werden sollten.

Fazit

Eine GmbH kann für Ärzte steuerlich attraktiv sein, erfordert aber sorgfältige Prüfung und professionelle Begleitung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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