Die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist für Privatpatienten und Selbstzahler maßgeblich. Eine korrekte und vollständige GOÄ-Abrechnung schützt vor Honorarkürzungen und rechtlichen Problemen.

Grundlagen

Die GOÄ legt Mindest- und Höchstsätze für ärztliche Leistungen fest. Der Schwellenwert liegt beim 2,3-fachen Satz, der ohne besondere Begründung angewendet werden darf. Bis zum 3,5-fachen Satz ist mit schriftlicher Begründung möglich.

Wesentliche Strukturelemente:

  • Leistungsnummern (Ziffern) mit zugehöriger Leistungsbeschreibung
  • Punktwert und Punktzahl
  • Steigerungsfaktoren (1-fach bis 3,5-fach oder bei technischen Leistungen bis 2,5-fach)
  • Analoge Bewertungen für Leistungen, die in der GOÄ nicht explizit gelistet sind
  • Ausschlüsse und Nebeneinanderberechnungsverbote

Für Chefärzte gibt es das Liquidationsrecht, also das Recht, eigene Rechnungen an Privatpatienten zu stellen (persönlich berechnungsfähige Leistungen).

Schritt-für-Schritt-Vorgehen

Schritt 1: Leistungsdokumentation sicherstellen

Nur dokumentierte Leistungen dürfen abgerechnet werden. Stellen Sie sicher, dass alle erbrachten Leistungen vollständig in der Patientenakte vermerkt sind, bevor die Rechnung erstellt wird.

Schritt 2: Korrekte Ziffernauswahl

Verwenden Sie die spezifischste zutreffende Ziffer. Vermeiden Sie Aufspaltung von Komplexleistungen oder das Abrechnen von Leistungen, die in einer übergeordneten Ziffer bereits enthalten sind.

Schritt 3: Steigerungsfaktoren begründen

Wenn Sie über dem 2,3-fachen Satz abrechnen wollen, muss die Rechnung eine patientenbezogene Begründung enthalten. Allgemeine Formulierungen reichen nicht aus.

Schritt 4: Analoge Bewertungen sachgerecht nutzen

Für Leistungen ohne eigene GOÄ-Ziffer gibt es die Möglichkeit der analogen Bewertung. Diese muss in der Rechnung deutlich als solche gekennzeichnet sein.

Schritt 5: Rechnung formal korrekt ausstellen

Eine GOÄ-Rechnung muss Leistungsbezeichnung, Ziffer, Anzahl, Datum der Leistungserbringung, Steigerungsfaktor, Betrag sowie Angaben zum Arzt und Patienten enthalten.

Schritt 6: Abrechnungssoftware nutzen

Nutzen Sie spezialisierte GOÄ-Abrechnungssoftware. Diese hilft dabei, Fehler zu vermeiden, korrekte Steigerungsfaktoren zu berechnen und Ausschlüsse zu beachten.

Häufige Fehler vermeiden

Leistungserbringung nicht dokumentiert: Eine Abrechnung ohne entsprechende Dokumentation in der Akte ist angreifbar. Dokumentieren Sie zeitnah.

Ausschlüsse nicht beachtet: Viele GOÄ-Ziffern haben Ausschlussklauseln. Wer diese ignoriert, rechnet doppelt ab und muss bei Prüfung nachzahlen.

Steigerungsfaktor ohne Begründung: Über 2,3-fach ohne schriftliche Begründung ist unzulässig und führt zu Honorarkürzungen durch die PKV.

GOÄ-Reform nicht berücksichtigt: Die GOÄ-Reform ist für 2026 geplant. Halten Sie Ihre Abrechnungsroutinen auf dem aktuellen Stand.

Fazit

Eine korrekte GOÄ-Abrechnung ist die Basis für ein stabiles Privatliquidationseinkommen. Nutzen Sie aktuelle Software, schulen Sie Ihre Mitarbeiter und holen Sie sich regelmäßig Fortbildungen. Bei Fragen zu Ihrer Praxisabsicherung hilft Ärzteversichert gerne weiter.

Quellen:

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